Sowohl der Mann als auch die Frau, die eine Ehe eingehen möchten, beantragen persönlich bei der Heiratsregistrierungsbehörde die Eheschließung. Eine Ehe tritt in Kraft, sobald die Registrierung der Ehe abgeschlossen ist.
Die Registrierungsstelle registriert die Ehe und stellt die Heiratsurkunde aus, außer unter folgenden Umständen:
- wenn eine der Parteien das gesetzliche heiratsfähige Alter nicht erreicht hat;
- wo es nicht einvernehmlich ist; oder
- wenn eine Partei oder beide Parteien Ehepartner haben;
- wenn die Parteien direkte Blutsverwandte oder Blutsverwandte bis zum dritten Verwandtschaftsgrad sind; oder
- wenn eine der Parteien an einer Krankheit leidet, die von der Medizin als nicht für die Ehe geeignet angesehen wird.
Chinesische Staatsbürger können eine Ehe mit Ausländern in China registrieren, gleichgeschlechtliche Ehen können jedoch nicht in China registriert werden.
References:
Zivilgesetzbuch von China: Teil V Ehe und Familie (2020): Artikel 1049
Verordnung über die Registrierung der Ehe: Artikel 4, 6
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