Es gibt drei Möglichkeiten für Ausländer, sich in China scheiden zu lassen: die Registrierung der Scheidung nach Vereinbarung, die Einreichung einer Scheidungsklage und die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in China.
1. Scheidungsanmeldung nach Vereinbarung
Die Scheidungsregistrierung nach Vereinbarung bedeutet, dass sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau zur zuständigen Eheregistrierungsbehörde in China gehen, um die Scheidung anzumelden.
Ein Ausländer, der eine Scheidung nach Vereinbarung in China einreichen möchte, muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
(1) beide Parteien haben die Heiratsregistrierung bei der Heiratsregistrierungsbehörde in China eingereicht;
(2) eine der Parteien ist chinesischer Staatsbürger;
(3) beide Parteien stimmen der Scheidung zu; und
(4) Beide Parteien haben eine Vereinbarung über den Kindesunterhalt, die Vermögensverteilung und die Schuldenübernahme getroffen.
Die Verfahren für die Scheidung durch Registrierung sind wie folgt:
(1) Ehegatten unterzeichnen einen schriftlichen Scheidungsvertrag, der die Vermögensaufteilung und die von den Parteien vereinbarten Sorgerechte regelt.
(2) Sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau beantragen die persönliche Scheidung.
(3) Keiner der Ehegatten zieht den Scheidungsantrag innerhalb von 30 Tagen („Cooling-off-Periode“) nach Eingang des Scheidungsantrags bei der Eheregistrierungsbehörde zurück.
(4) Innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Widerrufsfrist müssen sich beide Ehegatten erneut zur Ehestandsbehörde begeben, um die Scheidungsurkunde persönlich zu beantragen.
(5) Bescheinigt die Eheschließungsbehörde, dass beide Parteien die Scheidung freiwillig beantragen, ist die Scheidung erfolgreich eingetragen und die Scheidungsurkunde ausgestellt.
2. Einreichen einer Scheidungsklage
Liegen die oben genannten Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidungsregistrierung nicht vor, kann jedes der Ehepaare beim Gericht Klage auf Gewährung der Scheidung erheben.
Chinesische Gerichte werden die Scheidung unter folgenden Umständen bewilligen:
(1) wenn einer der Ehegatten der Bigamie oder dem Zusammenleben mit anderen unterliegt;
(2) wenn einer der Ehepartner häusliche Gewalt begeht, misshandelt oder seine Familienmitglieder verlässt;
(3) wenn einer der Ehepartner auch nach wiederholter Überredung schlechte Gewohnheiten wie Glücksspiel oder Drogenmissbrauch pflegt;
(4) wenn das Paar wegen emotionaler Zwietracht zwei Jahre lang getrennt lebt; und
(5) andere Umstände, die zum Zusammenbruch der Beziehung des Paares führen.
3. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in China
Sie können sich im Ausland scheiden lassen und in China anerkennen lassen, aber bitte beachten Sie Folgendes:
(1) Im Allgemeinen wird die Gültigkeit einer ausländischen Scheidung in China nicht anerkannt, wenn die Scheidung nur bei den ausländischen Registrierungsbehörden registriert wird.
(2) Wird die Scheidung von einem ausländischen Gericht erteilt, kann das chinesische Gericht das Urteil des ausländischen Gerichts anerkennen und damit die Scheidung in China gültig machen.
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Anbieter: Meng Yu 余 萌