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Wie prüfen chinesische Gerichte Anträge auf einstweilige Verfügungen in Bezug auf geistiges Eigentum?

So, 26. September 2021
Kategorien: Blog
Anbieter: Guodong Du

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Die zentralen Thesen:

  • In Huawei vs. Conversant (2019) Zui Gao Fa Zhi Min Zhong 732, 733 und 734-1, ein wegweisender Fall, der vom Obersten Volksgericht Chinas entschieden wurde, wurde in Chinas Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum der allererste Beschluss zur Erhaltungspflicht als Äquivalent zu einstweiligen Verfügungen erlassen.
  • Bei der Prüfung eines Antrags auf einstweilige Verfügungen müssen chinesische Gerichte einen 5-Elemente-Test durchführen, der Faktoren wie die Auswirkungen auf den Rechtsstreit in China, die Notwendigkeit der Erteilung der Anordnung, Schadensersatz bei Nichterteilung, öffentliche Interesse, internationales Engagement.

Im August 2020 erließ das Gericht für geistiges Eigentum des Obersten Volksgerichtshofs (SPC) in China in der Rechtssache Huawei v. Conversant (2019) die erste vorläufige Sicherungsanordnung, die einer einstweiligen Verfügung in Chinas Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum entspricht, und begründete damit die Regeln für chinesische Gerichte, solche Fälle zu prüfen. (Sehen Huawei gegen Conversant (2019) Zui Gao Fa Zhi Min Zhong 732, 733 und 734-1.)

I. Fallhintergrund 

1. Gerichtsverfahren in erster Instanz in China

Am 25. Januar 2018 reichten drei verbundene Unternehmen von Huawei Technologies Co., Ltd. (nachfolgend gemeinsam als „Huawei“ bezeichnet) getrennt drei Klagen beim Nanjing Intermediate People’s Court („Gericht erster Instanz“) gegen Conversant Wireless Licensing Co. , Ltd. („Conversant“) in Bezug auf drei Patente von Conversant mit der Bitte: (1) zu bestätigen, dass Huawei diese Patente von Conversant nicht verletzt hat; und (2) die Lizenzbedingungen für Huawei festzulegen, um die standardessentiellen Patente (SEPs) von Conversant zu implementieren.

2. Prozessführung in Deutschland

Am 20. April 2018 hat Conversant beim Landgericht Düsseldorf (das „deutsche Gericht“) Klage gegen Huawei und seine deutschen Tochtergesellschaften wegen Streitigkeiten über die mutmaßliche SEP-Verletzung eingereicht. Die in diesem Fall involvierten europäischen Patente gehören derselben Patentfamilie an wie die chinesischen Patente, die an dem erstinstanzlichen Verfahren in China beteiligt sind.

3. Das erstinstanzliche Urteil des chinesischen Gerichts

Am 16. September 2019 hat das Gericht erster Instanz drei Urteile gefällt bzw. entschieden, dass: (1) Huaweis Antrag auf Bestätigung, dass es die Patente von Conversant nicht verletzt, abgewiesen wurde; (2) die Lizenzbedingungen (einschließlich Lizenzgebühren) für Huawei zur Implementierung der SEPs von Conversant wurden festgelegt.

4. Der (endgültige) Prozess in zweiter Instanz in China

Conversant war mit dem erstinstanzlichen Urteil unzufrieden und legte Berufung beim Gericht zweiter Instanz, also beim SPC, ein, das den Fall am 18. November 2019 akzeptierte und registrierte.

Angesichts der chinesischen Praxis des Verfahrens in zwei Instanzen ist das Verfahren in zweiter Instanz auch das letzte Verfahren.

5. Deutsches Urteil

Am 27. August 2020 hat das deutsche Gericht das erstinstanzliche Urteil gefällt und festgestellt, dass: (1) Huawei die europäischen Patente von Conversant verletzt hat; (2) Huawei sollte die Rechtsverletzung einstellen, beispielsweise den Verkauf relevanter Produkte einstellen; (3) Die von Conversant an Huawei vorgeschlagenen Lizenzgebühren bei der SEP-Lizenzierung verstoßen nicht gegen das FRAND-Prinzip.

Bemerkenswert ist, dass der im deutschen Urteil festgelegte Lizenzsatz das 18.3-fache des vom Gericht erster Instanz in China festgelegten Satzes betrug.

6. Huawei reichte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein, und die SPC erließ eine einstweilige Verfügung.

Am 27. August 2020 beantragte Huawei beim SPC die Aufrechterhaltung des Verhaltens und forderte Conversant auf, die Vollstreckung des deutschen Urteils in Bezug auf die Einstellung der Verletzung bis zum Erlass des rechtskräftigen Urteils durch das SPC zu untersagen.

Am 28. August 2020 erließ das SPC in den drei Fällen einstweilige Verfügungsanordnungen und unterstützte damit Huaweis Anti-Suit-Antrag. (Siehe Huawei gegen Conversant, (2019) Zui Gao Fa Zhi Min Zhong 732, 733 und 734-1.)

Das SPC erklärte, dass es aufgrund des Notstands innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung treffen musste und berücksichtigte daher die Stellungnahmen von Conversant nicht im Voraus. Conversant kann später eine erneute Prüfung beantragen.

7. Conversant beantragte eine erneute Prüfung der einstweiligen Verfügung und SPC erließ eine Entscheidung zur erneuten Prüfung.

Am 2. September 2020 hat Conversant beim SPC einen Antrag auf Überprüfung der oben genannten Anti-Suit Injunction gestellt.

Am 4 hat das SPC eine Anhörung zum Wiedererwägungsgesuch durchgeführt.

Am 11. September 2020 erließ der SPC eine Entscheidung, um den Antrag von Conversant auf erneute Prüfung abzulehnen. (Siehe Huawei gegen Conversant, (2019) Zui Gao Fa Zhi Min Zhong 732, 733 und 734-2.)

8. Huawei zog die Klage nach einer Einigung mit Conversant zurück.

In der zweiten Instanz beantragte Huawei beim SPC die Rücknahme der drei Klagen mit der Begründung, mit Conversant eine Einigung erzielt worden zu sein.

Am 2. November 2020 bestätigte der SPC, dass: (1) Huawei die Klagen zurückziehen durfte; und (2) das erstinstanzliche Urteil wird hiermit aufgehoben.

II. Gerichtsansichten

1. Stellungnahmen von SPC in der einstweiligen Verfügungsanordnung

(1) Welchen Charakter hat die einstweilige Verfügung nach chinesischem Recht?

Der Antrag von Huawei, Conversant davon abzuhalten, die Vollstreckung des deutschen Urteils zu beantragen, bevor das endgültige chinesische Urteil erlassen wird, ist eine Art Antrag auf Verhaltenserhaltung in der Natur.

(2) Welche Faktoren müssen chinesische Gerichte bei der Prüfung eines Antrags auf einstweilige Verfügungen berücksichtigen?

Die Gerichte sollten folgende Faktoren berücksichtigen:

ich. die Auswirkungen des Antrags der Beklagten auf Vollstreckung des ausländischen Gerichtsurteils auf den Rechtsstreit in China; 

ii. ob es wirklich erforderlich ist, eine Sicherungsverfügung zu erlassen; 

iii. ob der Schaden, der dem Antragsteller durch die Nichterteilung des Beschlusses zur vorläufigen Sicherung des Verhaltens zugefügt wurde, den Schaden übersteigt, der dem Antragsgegner durch den Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Sicherung des Verhaltens entstanden ist; 

NS. ob die Erteilung einer verhaltensauffälligen Anordnung den öffentlichen Interessen abträglich ist;

v. ob die Erteilung einer verhaltensauffälligen Anordnung mit dem Grundsatz der internationalen Gemeinschaft vereinbar ist; und 

vi. andere Faktoren sollten umfassend berücksichtigt werden.

Die oben genannten Anforderungen sind in (3) bis (6) unten klar dargelegt.

(3) Wird der Antrag des Beklagten auf Vollstreckung des ausländischen Gerichtsurteils Auswirkungen auf den Rechtsstreit in China haben?

Das chinesische Gericht prüft zunächst, ob das Verhalten des Beklagten in diesem Fall wesentliche Auswirkungen auf das Verfahren und die Vollstreckung des Urteils haben wird.

Insbesondere, wenn relevante Handlungen des Beklagten das Verfahren behindern oder Schwierigkeiten bei der Vollstreckung des Urteils in diesem Fall verursachen können, kann ein Unterlassungsanspruch gegen diese Handlungen ergriffen werden. 

In diesem Fall würde Conversant, sobald Conversant die Vollstreckung des deutschen Urteils zur Einstellung der Rechtsverletzung beantragt und diesem Antrag genehmigt wurde, das Verfahren und das Urteil des chinesischen Rechtsstreits bedeutungslos machen

(4) Ist die Erteilung einer Sicherungsverfügung wirklich erforderlich?

Das chinesische Gericht prüft, ob die Nichterteilung eines Beschlusses zur vorläufigen Sicherung des Verhaltens irreparable Schäden an den gesetzlichen Rechten und Interessen des Antragstellers verursacht oder die Vollstreckung des Urteils erschwert usw. Grundsätzlich kann ein Unterlassungsanspruch nur ergriffen werden, wenn ist in der Tat notwendig.

In diesem Fall hätte Huawei gezwungen sein können, den von Conversant im deutschen Urteil geforderten Lizenzgebühren zuzustimmen, um zu vermeiden, dass die angebliche Rechtsverletzung (dh den Verkauf relevanter Produkte) gemäß dem deutschen Urteil eingestellt wird, was es praktisch machen würde Es ist unmöglich, den Lizenzgebührensatz durchzusetzen, egal wie hoch der Satz war, der vom chinesischen Gericht festgelegt wurde.

(5) Wie sollten die Interessen des Antragstellers und des Antragsgegners angemessen abgewogen werden?

Das chinesische Gericht sollte den einstweiligen Rechtsschutz für angemessen halten, wenn der dem Antragsteller bei Nichterteilung des Rechtsschutzes zugefügte Schaden den im Fall der Gewährung des Rechtsschutzes übersteigt. Je mehr Teile überzählig sind, desto sinnvoller wird die einstweilige Anordnung sein.

In diesem Fall verursacht die vorübergehende Aussetzung des deutschen Urteils zur Einstellung der Rechtsverletzung Conversant einen relativ geringen Schaden. Außerdem haben chinesische Banken Garantien für Huaweis Antrag auf Verhaltensaufbewahrung gestellt, was die Interessen von Conversant weiter schützen kann.

(6) Schadet der Erlass einer Sicherungsanordnung den öffentlichen Interessen?

Das chinesische Gericht sollte abwägen, ob die Erteilung einer Anordnung zur Erhaltung des Verhaltens dem öffentlichen Interesse schadet. Die einstweilige Anordnung berührt in diesem Fall die öffentlichen Interessen nicht.

(7) Hält sie sich an das Prinzip der internationalen Gemeinschaft?

Das chinesische Gericht prüft die internationale Kommission. Mit anderen Worten, es kann die zeitliche Abfolge der Fallannahme berücksichtigen, ob die Zuständigkeit für den Fall angemessen ist und ob die Auswirkungen auf die Verhandlung und das Urteil ausländischer Gerichte angemessen sind usw.

Erstens akzeptierte das chinesische Gericht frühere Fälle als das deutsche Gericht. Zweitens berührt die vorübergehende Aussetzung der Vollstreckung des deutschen Urteils weder das weitere deutsche Verfahren noch die Rechtswirksamkeit des deutschen Urteils.

2. Ansichten von SPC in der Entscheidung zur erneuten Prüfung

Im Antrag auf erneute Prüfung behauptete Conversant, dass die vom SPC erlassene Einstweilige Verfügung die Rechte von Conversant nach deutschem Recht eingeschränkt habe, was gegen den Grundsatz des chinesischen Rechts verstoße, dass der wirksame Geltungsbereich gerichtlicher Entscheidungen auf das Land beschränkt sei, in dem die gerichtlichen Entscheidungen wurden gemacht; Chinesische Gerichte waren für das Verfahren und die Vollstreckung eines Urteils in Deutschland nicht zuständig; das Urteil gefährdete auch die internationale gerichtliche Ordnung und machte es unmöglich, die Urteile ausländischer Gerichte zu vollstrecken. 

Der SPC glaubte, dass:

(1) Die vom SPC erlassene Anti-Klage-Verfügung beinhaltete weder die Feststellung einer europäischen Patentverletzung im deutschen Verfahren noch eine Würdigung des deutschen Urteils oder der Vollstreckung oder beeinträchtigte die materielle Rechtsprechung und Bindungswirkung von das deutsche Verfahren. Das Urteil beinhaltete daher keine Zuständigkeit für das deutsche Verfahren.

(2) Der Umstand, dass die vom SPC erlassene Klageabwehrverfügung den Antrag auf Vollstreckung des erstinstanzlichen deutschen Urteils vorübergehend aussetzte, bedeutete nicht, die Wirkung des deutschen Urteils zu leugnen. Das SPC-Urteil berührte weder das Folgeverfahren in Deutschland noch wich es von der Rechtswirkung des deutschen Urteils ab. 

(3) Die Ansprüche von Conversant in diesem Antrag auf erneute Überprüfung standen im Widerspruch zu ihrem früheren Verhalten. Im Rahmen seiner weltweiten Prozessführungsaktivitäten hat Conversant die Initiative ergriffen, bei ausländischen Gerichten einstweilige Verfügungen zu beantragen, um bestimmten Parteien zu verbieten, relevante Klagen vor chinesischen Gerichten einzureichen. Im Hinblick auf das bisherige Verhalten von Conversant schien die einstweilige Verfügung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Zuständigkeit des chinesischen Gerichts und den internationalen Rechtsstreit zu haben.

Darüber hinaus wies SPC in der Entscheidung zur erneuten Prüfung ausdrücklich darauf hin, dass Huawei und Conversant in einem weltweiten Rechtsstreit über den Lizenzstreit der SEPs verwickelt sind. Die SPC respektiert die Rechtsstreitigkeiten und das Verfügungsrecht beider Parteien aus wirtschaftlichen Erwägungen, aber auch die von der SPC erlassene Verfügung zur Klageabwehr wird von beiden Parteien respektiert und durchgesetzt. Die Parteien dürfen die Vollstreckung der ursprünglichen Anordnung in keiner Weise verweigern, umgehen oder behindern. Insbesondere ist es nicht zulässig, beim deutschen Gericht einstweilige Verfügungen zu beantragen, um der Vollstreckung der Anti-Suit Injunction des SPC zu widersprechen, andernfalls wird das chinesische Gericht ein solches Verhalten sanktionieren, einschließlich der Verhängung von Geldbußen und Inhaftierungen gegen die Person( s) verantwortliche oder direkt verantwortliche Person(en). Handelt es sich bei dem Fall um eine Straftat, wird der Täter nach dem Gesetz auf strafrechtliche Verantwortlichkeit untersucht.

III. Bemerkungen

In diesem Fall erließ das Gericht für geistiges Eigentum des SPC den allerersten Erhaltungsbefehl als gleichwertig mit einstweiligen Verfügungen in Chinas IP-bezogenen Rechtsstreitigkeiten.

Das Fallurteil klärt die anwendbaren Bedingungen und Faktoren für die Aufrechterhaltung von Verhaltensweisen als gleichwertig mit Anti-Suit Injunctions und untersucht die weitere Verbesserung des „Anti-Suit Injunction“-Systems in China. Seitdem haben chinesische Gerichte in mehreren ähnlichen Fällen eine solche Regelung übernommen.

Weitere Kommentare zu diesem Fall finden Sie im Artikel von Sophia Tang, „Anti-Suit Injury in China: Comity, Pragmatismus und Rechtsstaatlichkeit“ über Rechtskonflikte. Netz.

 

Photo by Thanos Kumpel on Unsplash

 

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