Zum Zeitpunkt der Scheidung werden die gemeinsamen Schulden des Paares von ihnen gemeinsam beglichen.
Gemeinsame Schulden beziehen sich auf: (1) Schulden, die sich aus dem Verhalten von Ehemann und Ehefrau ergeben; (2) Schulden, die sich aus der Bestätigung des Verhaltens des anderen Ehepartners durch einen Ehegatten nach dem Eintreten der Schuld ergeben; (3) Schulden, die einem Ehepartner während der Ehe in seinem alleinigen Namen entstanden sind, um die Bedürfnisse des täglichen Familienlebens zu befriedigen; und (4) Schulden, die Ehemann und Ehefrau gemeinsam beim Zusammenleben entstehen oder für die gemeinsame Produktion und den gemeinsamen Betrieb verwendet werden.
References:
Zivilgesetzbuch von China: Teil V Ehe und Familie (2020): Artikel 1064, 1089
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