Am 27. Mai 2021 veröffentlichte das Ministerium für Kultur und Tourismus die „Hinweis zur Anpassung der Prüfung und Genehmigung von Veranstaltungsstätten und Internetdienstleistungsstandorten“ (关于调整娱乐场所和互联网上网服务营业场所审批有关事项的通知).
Die Mitteilung legt fest, dass gemäß dem „Beschluss des Staatsrates zur Überarbeitung und Aufhebung einiger Verwaltungsvorschriften“ (国务院关于修改和废止部分行政法规的决定) (Dekret Nr. 732 des Staatsrates der Volksrepublik China) , dürfen ausländische Investoren in Übereinstimmung mit dem Gesetz Unterhaltungsstätten im chinesischen Hoheitsgebiet errichten, und die Beschränkungen des Anteils ausländischer Investitionen werden aufgehoben. Bei der Beantragung der Geschäftstätigkeit von Unterhaltungsstätten müssen ausländische Investoren einen Antrag bei den Kultur- und Tourismusverwaltungsabteilungen der Provinzen stellen, und die Antragsunterlagen, Bedingungen und Verfahren für die Niederlassung sind dieselben wie für inländische Investoren. Wenn Anleger aus der Sonderverwaltungszone Hongkong, der Sonderverwaltungszone Macau oder der Region Taiwan in die Errichtung von Unterhaltungsstätten auf dem Festland investieren, tun sie dies unter Bezugnahme auf die Mitteilung.
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