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Reihe -06 des Gesetzes über ausländische Investitionen: Die Klassifizierung der chinesischen Bildungseinrichtungen und die entsprechenden Beschränkungen für ausländische Investitionen

Do, 21. Mai 2020
Kategorien: Blog
Anbieter: Xiaodong Dai
Editor: Yanru Chen

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Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Gesetz über Auslandsinvestitionen in der VR China wurde der Rechtsrahmen für Auslandsinvestitionen für die „Inländerbehandlung vor der Gründung + Negativliste“ festgelegt, wodurch die Beschränkung der Auslandsinvestitionen in verschiedenen Bereichen weiter gelockert wurde. In Bezug auf ausländische Bildungsinvestitionen verfolgt die chinesische Regierung jedoch weiterhin einen vorsichtigen Ansatz in Bezug auf die anfängliche Einstiegsphase und legt unterschiedliche Investitionsbeschränkungen für verschiedene Bildungseinrichtungen fest (Gegenstand der Investitionen).

I. Die Klassifikation von Bildungseinrichtungen

In China können Bildungseinrichtungen nach folgenden Kriterien klassifiziert werden. [1]

Erstens können Bildungseinrichtungen je nach Bildungsstufe in Vorschulen, Grundschulen, Mittelschulen, Oberschulen und Hochschulen sowie weiterführende Berufsschulen und -hochschulen unterteilt werden. Die Grundschul- und Mittelschulbildung ist Chinas neunjährige Schulpflicht.

Zweitens kann die Ausbildung je nach Vergabe der akademischen Abschlusszeugnisse auch in akademische und nichtakademische Ausbildung unterteilt werden. Die akademische Ausbildung bezieht sich auf die Form der Ausbildung, in der Schulen Schüler gemäß dem vom Bildungsministerium herausgegebenen Einschreibungsplan aufnehmen, gemäß einem von der Bildungsbehörde genehmigten Lehrplan unterrichten und vom Staat einheitlich gedruckte Abschluss- und Abschlusszertifikate ausstellen. Im Gegensatz dazu bezieht sich nicht-akademische Ausbildung auf verschiedene Schulungs- und Auffrischungskurse. Nach Abschluss stellen die Ausbildungseinrichtungen die entsprechenden Zertifikate aus.

Drittens kann Bildung auch in Online- und Offline-Bildung unterteilt werden, basierend auf der Unterrichtsform. Online-Unterricht bezieht sich im Allgemeinen auf Fernunterricht über das Internet, ähnlich wie Online-Unterricht. während offline im Allgemeinen den traditionellen Unterrichtsmodus von Angesicht zu Angesicht anwendet.

Viertens gibt es Privatschulen und staatliche Schulen, die sich dadurch auszeichnen, ob die staatlichen Mittel für den Betrieb der Schule verwendet werden sollen. Privatschulen beziehen sich auf Schulen oder andere Bildungseinrichtungen, die von nichtstaatlichen Organisationen oder Einzelpersonen betrieben werden, um die Anforderungen der Gesellschaft zu erfüllen und nichtstaatliche Finanzmittel zu verwenden. Staatliche Schulen werden von der Regierung mit staatlichen Mitteln betrieben.

Fünftens können Privatschulen weiter in gemeinnützige und gemeinnützige Privatschulen eingeteilt werden. Gemeinnützige Privatschulen können nur Vorschule, Gymnasium oder Hochschulbildung anbieten, sie dürfen jedoch nicht für die Schulpflicht verwendet werden. Gemeinnützige Privatschulen unterliegen solchen Beschränkungen nicht.

II. Die Beschränkungen ausländischer Bildungsinvestitionen

1. Verbot ausländischer Investitionen in obligatorische Bildungseinrichtungen

Chinesische Regulierungsbehörden haben ausländische Investitionen in obligatorische Bildungseinrichtungen immer verboten. Artikel 11 der Sonderverwaltungsmaßnahmen (Negativliste) für den Zugang ausländischer Investitionen (2019) (外商 投资 准入 特别 管理 负面 (负面 清单)) behält diese Regel bei. Einige chinesische Unternehmen, die beabsichtigen, außerhalb Chinas zu notieren, kontrollieren einige Bildungseinrichtungen, die an der Schulpflicht beteiligt sind. Um diese Bildungseinrichtungen in die aufgeführten Vermögenswerte aufzunehmen, werden sie versuchen, dieses Verbot durch die VIE-Struktur (Variable Interest Entity) oder andere Methoden zu umgehen. (Bei Fragen zu den VIE-Strukturen lesen Sie bitte „Foreign Investment Law Series -05: Die VIE-Struktur bleibt in der Grauzone.)

Die Auslegung des Verbots ausländischer Investitionen in die Schulpflicht kann jedoch zunehmend strenger werden. Dies liegt daran, dass, obwohl das Gesetz über ausländische Investitionen es vermeidet, die Legitimität der VIE-Struktur eindeutig zu gewährleisten, die Verordnungen zur Umsetzung des nichtstaatlichen Gesetzes zur Förderung der Bildung der Volksrepublik China (中华人民共和国 民办 教育 促进 法 实施 () ( Entwurf zur Überprüfung) („der Verordnungsentwurf“), der derzeit geprüft wird und mit dem Verbot ausländischer Bildungsinvestitionen zusammenhängt, beabsichtigt, die VIE-Struktur eindeutig als Investitionsmethode zu identifizieren. Artikel 5 des Verordnungsentwurfs sieht vor, dass „in China ansässige Unternehmen mit ausländischer Investition und die sozialen Organisationen, deren tatsächliche Kontrolleure Ausländer sind, die für die Schulpflicht genutzten Privatschulen nicht aufnehmen, daran teilnehmen oder tatsächlich kontrollieren dürfen“. Und Artikel 12 bestimmt: „Die von Gruppen geführten Schulen dürfen gemeinnützige Privatschulen nicht durch Fusionen und Übernahmen, Franchiseketten, Vereinbarungen oder andere Methoden kontrollieren.“ Die Ausdrücke „tatsächliche Kontrolle“ und „durch Vereinbarungen kontrolliert“ in den beiden oben genannten Bestimmungen können beide die VIE-Struktur abdecken. Wenn der Verordnungsentwurf offiziell in Kraft tritt, ist es daher nicht mehr möglich, das Verbot ausländischer Investitionen durch die VIE-Struktur oder andere Mittel zu umgehen.

2. Ausländische Investitionen in die nicht obligatorische Bildung beschränken sich auf die chinesisch-ausländische kooperative Bildung

In Bezug auf Vorschule, höhere Schule und Hochschulbildung können die Auslandsinvestitionen nur in Form einer chinesisch-ausländischen Kooperationserziehung erfolgen, was bedeutet, dass die Schule von der chinesischen Seite geleitet werden muss (der Schulleiter oder der für die Verwaltung zuständige Schulleiter) die chinesische Staatsangehörigkeit besitzen und die chinesischen Mitglieder des Rates, des Verwaltungsrates oder des gemeinsamen Verwaltungsausschusses mindestens 50% betragen).

Gleichzeitig sollten ausländische Investoren die folgenden spezifischen Anforderungen erfüllen. (1) Der Anteil ausländischer Investitionen in chinesisch-ausländische Genossenschafts-Privatschulen beträgt weniger als 50%. (2) Ausländische Investoren, die die Einrichtung einer chinesisch-ausländischen kooperativen Ausbildung beantragen, sollten über angemessene Qualifikationen und eine hohe Bildungsqualität verfügen, insbesondere ausländische Bildungseinrichtungen mit hoher Bildungsqualität. [2] In der Praxis gibt es nur wenige ausländische Investoren, die die Kriterien erfüllen können, so dass chinesisch-ausländische kooperative Bildungseinrichtungen selten zugelassen werden.

3. Die Zusammenfassung der Verbote

Basierend auf den oben genannten Einschränkungen und unter Berücksichtigung verschiedener Investitionsgegenstände machen wir eine kurze Zusammenfassung wie folgt. [3]

 

 

[1] : : 《聚焦 教育 行业 法律 法规 与 监管》 年 2019 年 4 月 25 日 htt <https://mp.weixin.qq.com/s/MtZASv5OmR9YmVseKtcrHg>

[2] 《中华人民共和国 中外 合作 办学 办学 条例

[3] PE 日 : : 《一 文 读懂 教育 行业 外商 限制 PE | PE 实务 年 2018 年 7 月 2 日 htt <https://mp.weixin.qq.com/s/vwfNTlIDV__DSvw2bD1Tww>

 

Titelbild auf pixabay (https://pixabay.com/zh/photos/wuhan-university-dorm-room-spring-2193990/)

Anbieter: Xiaodong Dai

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