Ja, China hat einen Obersten Gerichtshof. Der vollständige Name des Obersten Gerichtshofs Chinas lautet Oberstes Volksgericht (SPC, ).
Ab Juni 2017 hat die SPC 367 Richter.
Die Hauptkompetenzbereiche der SPC bestehen darin, Fälle zu prüfen und gerichtliche Auslegungen und Fälle wie folgt herauszugeben:
1. Die SPC behandelt die folgenden Fälle:
(1) erstinstanzliche Fälle, die unter die Zuständigkeit der SPC fallen oder die ihrer Ansicht nach unter ihre Zuständigkeit fallen;
(2) Fälle von Berufungen oder Protesten gegen Urteile und Anordnungen der hohen Volksgerichte;
(3) Fälle von Berufungen oder Protesten, die gemäß den Bestimmungen des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses eingereicht wurden;
(4) die gemäß dem Verfahren zur Überwachung der Rechtsprechung eingeleiteten Wiederaufnahmeverfahren;
(5) die von den Obersten Volksgerichten zur Genehmigung eingereichten Todesstrafenfälle.
(2) Die SPC kann Auslegungen zu Fragen der Rechtsanwendung in der Justiz vornehmen und Leitfälle herausgeben.
Referenz:
Artikel 16 und 18 der Richtergesetz
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam