Sicherlich ja.
Solange das chinesische Gericht für den betreffenden Fall zuständig ist, können Ausländer oder ausländische Unternehmen wie alle anderen chinesischen Prozessparteien eine Klage bei chinesischen Gerichten einreichen.
In den meisten Fällen ist das chinesische Gericht am Sitz des Beklagten für den betreffenden Fall zuständig.
Neben dem Gericht, in dem der Beklagte ansässig ist, können je nach Art des Falles auch andere relevante chinesische Gerichte zuständig sein.
Aber wie auch immer, solange der Angeklagte, den Sie verklagen werden, in China ist, können Sie bei chinesischen Gerichten Klage einreichen.
Das Grenzüberschreitender Handelsstreit 101 Series ('CTD 101 Series') bietet eine Einführung in grenzüberschreitende Handelsstreitigkeiten im Zusammenhang mit China und deckt die für die grenzüberschreitende Beilegung von Handelsstreitigkeiten wesentlichen Kenntnisse ab.
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Das Grenzüberschreitender Handelsstreit 101 Series ('CTD 101 Series') bietet eine Einführung in grenzüberschreitende Handelsstreitigkeiten im Zusammenhang mit China und vermittelt das notwendige Wissen für die grenzüberschreitende Beilegung von Handelsstreitigkeiten und das Inkasso.
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(1) Handelsstreitbeilegung
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(4) Fälschungsschutz & IP-Schutz
(5) Unternehmensverifizierung und Due Diligence
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Anbieter: Meng Yu 余 萌