Am 15. April 2022 verkündete das Pekinger Gericht für geistiges Eigentum das erstinstanzliche Urteil des Falles Chugai Pharmaceutical Co., Ltd. gegen Wenzhou Haihe Pharmaceutical Co., Ltd., Dabei geht es um die Frage, ob das betreffende Generikum in den Schutzbereich relevanter Patentrechte fällt.
Es wird berichtet, dass es sich bei dem Fall um die erste Klage wegen Verknüpfung pharmazeutischer Patente in China seit der Einführung des geänderten Patentgesetzes handelt.
Das Generikum dient hauptsächlich der Behandlung von Osteoporose.
Nach der Verhandlung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die technische Lösung des betreffenden Generikums weder mit der technischen Lösung des betroffenen Patents übereinstimmte noch dieser gleichwertig sei und dass die technische Lösung daher nicht in den Schutzbereich des betreffenden Patents falle.
Gemäß Artikel 76 der im Oktober 2020 verabschiedeten vierten Änderung des Patentgesetzes können der Antragsteller einer Arzneimittelzulassung und der betroffene Patentinhaber oder Interessent bei der Marktüberprüfung und Zulassung neuer Arzneimittel im Rahmen eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens eine Entscheidung darüber beantragen, ob die technische Lösung des Arzneimittels, das die Registrierung beantragt, in den Schutzbereich der Arzneimittelpatentrechte einer anderen Partei fällt. Diese Bestimmung legte den Grundstein für Chinas System zur Verknüpfung pharmazeutischer Patente.
Später verkündete Chinas Oberster Volksgerichtshof das „Bestimmungen des Obersten Volksgerichtshofs zu mehreren Fragen der Rechtsanwendung bei der Verhandlung von Zivilsachen betreffend Patentstreitigkeiten im Zusammenhang mit zur Registrierung beantragten Arzneimitteln“ (最高人民法院关于审理申请注册的药品相关的专利权纠纷民事案件适用法律若干问题的规定), wodurch das Pekinger Gericht für geistiges Eigentum ermächtigt wird, die ausschließliche Zuständigkeit für Klagen im Zusammenhang mit Arzneimittelpatentverknüpfungen zu haben.
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