Am 18. Mai 2021 haben die National Internet Finance Association of China, die China Banking Association und die Payment and Clearing Association of China gemeinsam die „Mitteilung zur Verhinderung spekulativer Risiken im virtuellen Devisenhandel" (die Ankündigung", 关于 防范 虚拟 货币 交易 炒作 风险 的 公告). Gemäß der Ankündigung ist die virtuelle Währung kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern eine bestimmte virtuelle Ware, die nicht von Währungsbehörden ausgegeben wird, nicht gesetzlich als Mittel zur Begleichung von Schulden anerkannt ist, keine verbindliche Annahme oder andere Währungseigenschaften aufweist, und darf und kann daher nicht als gesetzliches Zahlungsmittel auf dem Markt verwendet werden.
Gemäß der Ankündigung müssen Mitglieder wie Finanzinstitute und Zahlungsinstitute mit verstärkter sozialer Verantwortung üben und es ist ihnen untersagt, virtuelle Währungen für Produkt- oder Dienstleistungspreise zu verwenden, Versicherungspolicen mit Bezug auf virtuelle Währungen abzuschließen oder virtuelle Währungen in jeglicher Versicherungsschutz oder die direkte oder indirekte Bereitstellung anderer Dienstleistungen für Kunden im Zusammenhang mit virtuellen Währungen.
Anschließend, am 21. Mai, hat der Ausschuss für Finanzstabilität und Entwicklung des Staatsrates in einer Konferenz, die ausdrücklich vorgeschlagen wurde, gegen Bitcoin-Mining- und Handelsaktivitäten vorzugehen. Dies war das erste Mal, dass der Staatsrat klare Anforderungen für das Durchgreifen von Bitcoin-Mining- und -Handelsaktivitäten stellte.
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