Chinas Justizbeobachter

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China reguliert die Datensicherheit im Automobilbereich

Im August 2021 haben die Cyberspace Administration of China, die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Ministerium für öffentliche Sicherheit und das Verkehrsministerium gemeinsam die „Bestimmungen zur Verwaltung der Fahrzeugdatensicherheit (für die Testimplementierung)“ (im Folgenden „die Bestimmungen“, 汽车数据安全管理若干规定(试行)). Die Bestimmungen treten am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Die Bestimmungen zielen darauf ab, die Verarbeitung von Kfz-Daten zu regeln, die legitimen Rechte und Interessen von Einzelpersonen und Organisationen zu schützen, die nationale Sicherheit und die sozialen öffentlichen Interessen zu schützen sowie die angemessene Entwicklung und Nutzung von Kfz-Daten zu fördern.

Die Bestimmungen regeln folgende Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten: (1) Mitteilungspflicht. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert der Automobildatenverarbeiter die Personen über die Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, das Szenario der Erhebung, die Methoden zur Beendigung der Datenerhebung und andere relevante Informationen. (2) Einwilligungspflicht. Der Automobildatenverarbeiter muss die Einwilligung der Person einholen oder sich an andere Umstände gemäß den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften halten. (3) Anonymitätserfordernis. Wenn die gesammelten personenbezogenen Daten anderen ohne deren Zustimmung zur Gewährleistung der Fahrsicherheit zur Verfügung gestellt werden, werden die gesammelten personenbezogenen Daten anonymisiert.

Im Hinblick auf sensible personenbezogene Daten muss der Automobildatenverarbeiter auf der Grundlage der Erfüllung der Benachrichtigungspflichten und der Einholung der gesonderten Einwilligung der Person auch die spezifischen Anforderungen erfüllen, um den Zweck der Verarbeitung zu definieren, die Person an den Erhebungsstatus zu erinnern und zu erleichtern die Person, die Sammlung zu beenden. In Bezug auf biometrische Informationen wie Fingerabdrücke, Stimmabdrücke, Gesichtsinformationen und Herzrhythmen darf kein Fahrzeugdatenprozessor solche Informationen nur dann sammeln, wenn dies zur Erhöhung der Fahrsicherheit als notwendig erachtet wird.

 

 

Titelbild von Joshua Fernandez (https://unsplash.com/@joshuafernandez) auf Unsplash

Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam

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