Im Juni 2022, die Entwurf des Zivilvollstreckungsgesetzes (im Folgenden „Entwurf“) wurde erstmals einer Sitzung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses (NVK) zur Beratung vorgelegt.
Nach Angaben eines Sprechers der Kommission für gesetzgebende Angelegenheiten des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses wird die bevorstehende 35. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 13. Nationalen Volkskongresses erstmals über den Entwurf des Gesetzes zur zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung beraten.
Der Entwurf besteht aus 17 Kapiteln in vier Teilen und ergänzenden Bestimmungen mit insgesamt 207 Artikeln.
Das Gesetz wird sich auf die Lösung des Vollstreckungsdilemmas in Zivilverfahren konzentrieren. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren Beitrag „Dilemma und Durchbruch bei der Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile durch chinesische Gerichte".
Basierend auf dem Vollstreckungsverfahrensteil des Zivilprozessgesetzes enthält der Entwurf Bestimmungen zu den Vollstreckungsbehörden und -personal, den Vollstreckungsgrundlagen und -beteiligten, dem Vollstreckungsverfahren, der Abhilfe und Überwachung sowie den Systemen zur Vollstreckung von Geldforderungen, nicht -Geldforderungen und Zwangsvollstreckung.
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