Am 23. Januar 2022 verkündete Chinas Staatsrat die überarbeitete Fassung „Verwaltungsvorschriften zum Schutz von Unterwasserkulturdenkmälern der Volksrepublik China“ (im Folgenden „die Vorschriften“, 中华人民共和国水下文物保护管理条例), mit Wirkung zum 1. April 2022.
Die Verordnung ändert die vorherige Version aus dem Jahr 2010.
Gemäß den Vorschriften muss jede ausländische Organisation oder internationale Organisation, die archäologische Unterwasseruntersuchungen, Erkundungen oder Ausgrabungen in Gewässern unter chinesischer Gerichtsbarkeit durchführt, in Zusammenarbeit mit chinesischen Einheiten durchgeführt werden und eine Genehmigung einholen.
Die chinesische Einheit muss die Qualifikation für archäologische Ausgrabungen haben; Die ausländische Einheit muss eine professionelle archäologische Forschungseinrichtung mit Experten sein, die sich mit Forschung oder ähnlicher Forschung zum gleichen Thema befassen und über gewisse praktische archäologische Arbeitserfahrung verfügen.
Die Unterwasser-Kulturrelikte, natürlichen Exemplare und Originalmaterialien archäologischer Aufzeichnungen, die durch kooperative Untersuchungs-, Erkundungs- und Ausgrabungsaktivitäten zwischen China und anderen Ländern erlangt wurden, sind Eigentum von China.
Unerlaubte Untersuchungen, Erkundungen, Ausgrabungen und andere Aktivitäten von Unterwasserkulturdenkmälern sind strengstens untersagt. Jeder Person ist es strengstens untersagt, Unterwasser-Kulturrelikte zu untersuchen, zu erforschen, auszugraben und andere Aktivitäten in irgendeiner Form durchzuführen.
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