Die vollständige Abdeckung der anwaltlichen Verteidigung in Strafsachen bedeutet, dass die Regierung und die Justizbehörden sicherstellen müssen, dass kriminell Verdächtige ihre eigenen Anwälte haben, sobald es ihnen gesetzlich erlaubt ist, Verteidiger zu beauftragen.
Am 12. Oktober 2012 erließen Chinas Oberster Volksgerichtshof (SPC), die Oberste Volksstaatsanwaltschaft (SPP), das Ministerium für öffentliche Sicherheit und das Justizministerium (MOJ) das „Stellungnahmen zur weiteren Vertiefung des Pilotprogramms zur umfassenden Abdeckung der anwaltlichen Verteidigung in Strafsachen“ (im Folgenden die „Stellungnahmen“,.
Die Stellungnahmen sehen vor, dass die Regierung und die Justizbehörden den kriminellen Verdächtigen ohne Rechtsbeistand unverzüglich während der Untersuchungs- und Strafverfolgungsphase durch die Staatsanwaltschaft einen Verteidiger zur Verfügung stellen müssen.
Strafverfahren in China umfassen drei Phasen: die Ermittlungsphase durch die Organe der öffentlichen Sicherheit, die Untersuchungs- und Strafverfolgungsphase durch Staatsanwaltschaften und die Verhandlungsphase durch Gerichte.
Im Oktober 2017 und Dezember 2018 erließen das SPC und das MOJ jeweils Richtlinien zur Bereitstellung von Anwälten für Angeklagte ohne Rechtsbeistand in der Verhandlungsphase.
Diese Politik schlägt ferner vor, dass die Staatsanwaltschaften den kriminellen Verdächtigen in der Phase der Untersuchung und Strafverfolgung auch Anwälte zur Verfügung stellen sollten.
Bei den von der Regierung und den Justizbehörden bereitgestellten Anwälten handelt es sich hauptsächlich um die von Rechtshilfeorganisationen benannten und bei den Justizbehörden stationierten diensthabenden Anwälte.
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