Am 25. März 2022 veröffentlichte Chinas Nationale Entwicklungs- und Reformkommission die Negativliste für den Marktzugang (Ausgabe 2022) (im Folgenden „die Liste“, 市场准入负面清单(2022年版)), wodurch die Marktgebiete, in denen in- und ausländische Investoren tätig werden können, weiter ausgebaut werden.
Die Liste enthält sechs Gegenstände mit verbotenem Zugang und 111 Gegenstände mit erlaubtem Zugang, insgesamt 117 Gegenstände, das sind 6 Gegenstände weniger als in der Ausgabe von 2020.
In Bezug auf verbotene Zugangselemente stellt die Liste klar, dass illegale internetbezogene Geschäftsaktivitäten verboten sind und dass es P2P-Kreditinformationsvermittlern untersagt ist, Kreditverbesserungsdienste anzubieten, direkt oder indirekt Gelder zu sammeln oder zu sammeln, illegal Geldmittel zu beschaffen oder nationale Interessen zu gefährden und öffentlichen Interessen.
Die Liste und die Negativliste für ausländische Investitionen bilden zusammen ein einheitliches System von Gesetzen und Vorschriften für den Marktzugang in China.
Für ausländische Investoren müssen die beiden genannten Negativlisten herangezogen werden, um zu klären, welche Branchen, Bereiche und Unternehmen nicht investiert werden dürfen, welche genehmigungspflichtig sind und welche frei entschieden werden können.
Für inländische Anleger muss lediglich die Liste konsultiert werden.
Die Liste tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft, und ihre Ausgabe 2020 (Fa Gai Ti Gai Gui (2020) Nr. 1880) (发改体改规〔2020〕1880号), herausgegeben am 10. Dezember 2020, wird aufgehoben zur selben Zeit.
Titelbild von Gabriel xu auf Unsplash
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam