Am 25. Februar 2023 erließ Chinas staatliche Marktregulierungsbehörde (SAMR) die Maßnahmen für Verwaltung von Internetwerbung (im Folgenden die „Maßnahmen“, 互联网广告管理办法).
Die Maßnahmen regeln kommerzielle Werbeaktivitäten, die direkt oder indirekt Waren oder Dienstleistungen über Websites, Webseiten, Internetanwendungsprogramme und andere Internetmedien in Form von Skripten, Bildern, Audio, Video oder anderen Mitteln im Hoheitsgebiet von vermarkten China.
Die Maßnahmen bestehen aus 31 Artikeln. Unter anderem sind die folgenden Punkte bemerkenswert.
- Internetwerbung muss so erkennbar sein, dass Verbraucher sie als Werbung erkennen können.
- Bei der Werbung für Waren oder Dienstleistungen in Form von Wissensvermittlung, Erfahrungsaustausch, Verbrauchsbewertung usw., begleitet von einem Einkaufslink oder einer anderen Kaufmethode, müssen die Werbeverleger deutlich „Werbung“ angeben.
- Bei der Veröffentlichung von Internetanzeigen in Pop-ups oder anderen Formen müssen Werbetreibende und Verlage das Schlusszeichen deutlich kennzeichnen.
- Wenn Internetwerbung durch algorithmische Empfehlungen oder auf andere Weise veröffentlicht wird, müssen unter anderem die Regeln für die algorithmischen Empfehlungsdienste und Aufzeichnungen über die Zustellung von Werbung in die Aufzeichnungen über Werbung eingetragen werden.
- Bei der Veröffentlichung von Internetanzeigen mit Links prüfen Werbetreibende, Werbeagenten oder Verlage den Werbeinhalt der Anzeigen, zu denen der Link führt.
Titelbild von Marc-Olivier Jodoin auf Unsplash
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam