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China erkennt weiteres deutsches Insolvenzurteil im Jahr 2023 an

So, 02. April 2023
Kategorien: Blog
Editor: Lin Haibin

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Die zentralen Thesen:

  • Im Januar 2023 entschied der Erste Mittlere Volksgerichtshof von Peking auf der Grundlage des Grundsatzes der Gegenseitigkeit, eine Insolvenzentscheidung eines Amtsgerichts in Aachen, Deutschland, anzuerkennen, das einen Insolvenzverwalter bestellt hatte (siehe In re DAR (2022) Jing 01 Po Shen Nr. 786 ((2022)京01破申786号).
  • Der Fall In re DAR (2022) ist das zweite Mal, dass chinesische Gerichte deutsche Insolvenzurteile anerkennen, und das erste Mal, dass die de jure-Reziprozität – ein neuer liberaler Test, der bei der Vollstreckung ausländischer Insolvenzurteile in China angewendet wird.
  • Ähnlich der Fall von In Bezug auf die Xihe Holdings Pte. Ltd.et al. (2020), wo in China ein Insolvenzurteil aus Singapur anerkannt wurde, prüfte der Fall In re DAR (2022) den Antrag ebenfalls nach dem Enterprise Bankruptcy Law (EBL) und nicht nach dem Civil Procedure Law (CPL). Das EBL hat fast die gleichen Anforderungen wie das CPL, mit der Ausnahme, dass für ausländische Insolvenzurteile eine zusätzliche Anforderung besteht, nämlich der Schutz der Interessen der Gläubiger auf dem Territorium Chinas.
  • Der Fall von In re DAR (2022) ist gleich danach der zweite Fall bezüglich de jure Reziprozität Spar Shipping gegen Grand China Logistics (2018) wo erstmals ein englisches Geldurteil in China anerkannt wurde.
  • In Anbetracht dessen, dass das neue Prinzip der Gegenseitigkeit in der Justizpolitik 2022 des SPC nicht auf Insolvenzfälle anwendbar ist, schienen die chinesischen Amtsgerichte bei der Auslegung der Gegenseitigkeit einen Ermessensspielraum zu haben, was zu unterschiedlichen Ansichten führte – bei einigen Gerichten (wie dem Seegericht Xiamen in In Bezug auf die Xihe Holdings Pte. Ltd.et al. (2020) ), die den De-facto-Reziprozitätstest plus den mutmaßlichen Reziprozitätstest anwenden, während andere Gerichte (wie das Pekinger Gericht in In re DAR (2022)) die De-jure-Reziprozität anwenden.

Verglichen mit der erstmaligen Anerkennung eines deutschen Insolvenzurteils im Jahr 2015 wenden chinesische Gerichte diesmal einen milderen Standard der De-jure-Reziprozität an.

Damit besteht kein wesentlicher Unterschied zwischen den derzeit von chinesischen Gerichten angewandten Reziprozitätsstandards und der Gegenseitigkeitsgarantie nach § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.

Im Jahr 2015 erkannte der Mittlere Volksgerichtshof Wuhan, China (der „Gerichtshof Wuhan“) auf der Grundlage der faktischen Gegenseitigkeit erstmals ein deutsches Insolvenzurteil an. Mit anderen Worten, das Gericht in Wuhan hat das deutsche Insolvenzurteil anerkannt, weil Deutschland einst chinesische Zivil- und Handelsurteile anerkannt und vollstreckt hat.

Dieser Beitrag führt Sie durch den Fall von In re DAR (2022) Jing 01 Po Shen Nr. 786 ((2022)京01破申786号), der am 16 Jan. 2023, in dem der Antragsteller Dr. Andreas Ringstmeier (DAR) die Anerkennung des Insolvenzbeschlusses (das „deutsche Urteil“) eines Amtsgerichts Aachen (das „Amtsgericht Aachen“) der Bundesrepublik Deutschland beantragte .

In diesem Fall hat das chinesische Gericht den De-jure-Reziprozitätsstandard bei der Anerkennung deutscher Urteile übernommen. Konkret erkennt das Pekinger Gericht das deutsche Urteil mit der Begründung an, dass deutsche Gerichte chinesische Insolvenzurteile gemäß den Bestimmungen des deutschen Insolvenzrechts anerkennen können.

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I. Fallhintergrund

Das insolvente Unternehmen, dh die LION GmbH, General Contractor & Engineering, (im Folgenden „Gesellschaft“) ist in diesem Fall in Aachen, Deutschland, unter der Registernummer HRB6267 registriert. Das Unternehmen mit Büros in Peking und Shanghai und dem Eigentum an den Immobilien in Peking betreibt den grenzüberschreitenden Warenaustausch mit China.

Am 7 stellte die Gesellschaft beim Amtsgericht Aachen einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunfähigkeit.

Am 1. Januar 2011 hat das Amtsgericht Aachen einen Insolvenzbeschluss, dh das deutsche Urteil, mit dem Aktenzeichen 91 IE5/10 erlassen und den in Deutschland ansässigen Rechtsanwalt DAR zum Insolvenzverwalter der Gesellschaft bestellt.

Am 21 hat das Pekinger Gericht dem Antrag des Insolvenzverwalters DAR auf Anerkennung des deutschen Urteils stattgegeben. Am selben Tag veröffentlichte das Pekinger Gericht eine Ankündigung zu diesem Fall auf der National Enterprise Bankruptcy Information Disclosure Platform (verfügbar unter: https://pccz.court.gov.cn/pcajxxw/index/xxwsy).

Am 16. Januar 2023 erließ das Pekinger Gericht eine Zivilentscheidung, in der es heißt: (i) das deutsche Urteil anzuerkennen; (ii) die Eigenschaft von DAR als Konkursverwalter anzuerkennen; und (ii) DAR zu gestatten, das Eigentum, die Geschäftsbücher und Dokumente zu übernehmen, die täglichen Ausgaben zu ermitteln, das Eigentum des Unternehmens in China zu verwalten und zu veräußern.

II. Gerichtsansichten

1. Anerkennung deutscher Insolvenzurteile und Befugnis des Insolvenzverwalters

(a) Gibt es eine wechselseitige Beziehung zwischen China und Deutschland?

Gemäß dem chinesischen Unternehmensinsolvenzgesetz (企业破产法) sollten chinesische Gerichte den Antrag auf Anerkennung ausländischer Insolvenzurteile auf der Grundlage internationaler Verträge zwischen China und dem betreffenden ausländischen Land oder des Grundsatzes der Gegenseitigkeit prüfen, wenn kein internationaler Vertrag besteht .

Da zwischen China und Deutschland keine einschlägigen Staatsverträge bestehen, sollten chinesische Gerichte den Antrag nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit prüfen.

Das Pekinger Gericht stellte aus folgenden Gründen fest, dass zwischen China und Deutschland eine wechselseitige Beziehung bestand:

ich. Nach § 343 InsO ist die Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens anzuerkennen. Demnach kann das von China eingeleitete Insolvenzverfahren in Deutschland anerkannt werden; A

ii. Es gibt keine Beweise dafür, dass Deutschland sich einmal geweigert hat, ein chinesisches Insolvenzurteil anzuerkennen.

(b) Ist das Amtsgericht Aachen zuständig?

Die Gesellschaft ist in Aachen, Deutschland, eingetragen und domiziliert. Gemäß dem chinesischen Unternehmensinsolvenzgesetz sollten Insolvenzfälle der Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des Schuldners unterliegen.

Daher verstößt die Annahme dieses Falles durch das Amtsgericht Aachen nicht gegen die Bestimmungen des Unternehmenskonkursgesetzes Chinas zur Zuständigkeit.

(c) Wurden die legitimen Rechte und Interessen der Gläubiger in China geschädigt?

Es ist interessant festzustellen, dass ähnlich wie der Fall von In Bezug auf die Xihe Holdings Pte. Ltd.et al. (2020), wo in China ein Insolvenzurteil aus Singapur anerkannt wurde, wurde der Antrag im Fall In re DAR (2022) auch nach dem Unternehmensinsolvenzgesetz (EBL) und nicht nach dem Zivilprozessrecht (CPL) geprüft. Das EBL hat fast die gleichen Anforderungen wie das CPL, mit der Ausnahme, dass für ausländische Insolvenzurteile eine zusätzliche Anforderung besteht, nämlich der Schutz der Interessen der Gläubiger auf dem Territorium Chinas.

Das Pekinger Gericht entschied, dass die legitimen Rechte und Interessen der Gläubiger in China aus folgenden Gründen nicht verletzt wurden:

ich. Das deutsche Insolvenzrecht sieht vor, dass das deutsche Insolvenzverfahren ein kollektives Liquidationsverfahren ist und keine diskriminierenden Bestimmungen gegenüber chinesischen Gläubigern enthält;

ii. Das Unternehmen ist an keinen Rechtsstreitigkeiten oder Schiedsverfahren in China beteiligt;

iii. Es gibt keine chinesischen Gläubiger im Insolvenzverfahren der Gesellschaft;

iv. Außer dem Käufer gibt es keine anderen Rechteinhaber, die Ansprüche gegen das Eigentum des Unternehmens in China geltend machen; Und

vi. Es gibt keine interessierte Partei, die während der Ankündigungsfrist Einwände gegen das Pekinger Gericht erhebt.

2. Vollmachtserteilung an den Insolvenzverwalter

Das Pekinger Gericht erteilte dem Insolvenzverwalter die beantragte Vollmacht aus folgenden Gründen:

ich. Es ist für die Veräußerung des Eigentums des Unternehmens in China erforderlich;

ii. Sie fällt in den Zuständigkeitsbereich des Insolvenzverwalters nach den einschlägigen Vorschriften des deutschen Insolvenzrechts;

iii. Es fällt in den Aufgabenbereich des Konkursverwalters nach dem chinesischen Unternehmenskonkursgesetz.

III. Unsere Kommentare

In unserer vorheriger Artikelhaben wir den Fall vorgestellt, in dem das Landgericht Saarbrücken in Deutschland die Anerkennung eines chinesischen Urteils aufgrund fehlender Gegenseitigkeit im April 2021 abgelehnt hat (der „Fall Saarbrücken“).

Bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile übersah das Landgericht Saarbrücken, dass China die Gegenseitigkeit mit Deutschland und seine offene Haltung gegenüber ausländischen Urteilen bekräftigt habe.

In diesen Jahren haben wir daran gearbeitet, die genaue Bewertung der Möglichkeit der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in China durch Unternehmen, Einzelpersonen, Anwälte und Gerichte zu erleichtern.

Natürlich haben wir eine kritische Rezension geschrieben, China zögert, ausländische Urteile anzuerkennen? Ein großes Missverständnis im Saarbrücken-Fall.

In dieser Übersicht stellen wir das erste deutsche Urteil vor, das von chinesischen Gerichten anerkannt und vollstreckt wurde, nämlich das deutsche Insolvenzurteil, das vom oben zuerst erwähnten Wuhan-Gericht anerkannt wurde.

Es bezieht sich auf das Zivilurteil „(2012) E Wu Han Zhong Min Shang Wai Chu Zi No.00016“ ((2012)鄂武汉中民商外初字第00016号) des Wuhan-Gerichts vom 26. Nov. 2013.

Mit diesem Urteil hat das Gericht Wuhan die Entscheidung (Nr. 14 IN 335/09) des Amtsgerichts Montabaur, Deutschland, vom 1. Dezember 2009 zur Bestellung eines Insolvenzverwalters anerkannt.

Das Gericht Wuhan wies in seinem Urteil darauf hin, dass es die wechselseitigen Beziehungen zwischen China und Deutschland auf der Grundlage der Entscheidung des Kammergerichts Berlin aus dem Jahr 2006 bestätige und die Entscheidung des Landgerichts Montabaur entsprechend anerkenne.

Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass es sich um einen Einzelfall handelt, der nicht ausreicht, um zu zeigen, dass eine Gegenseitigkeitsgarantie im allgemeinen Sinne durch die Rechtsprechung festgestellt wurde.

Der in diesem Beitrag diskutierte Fall hat eindeutig die bereits bestehende gegenseitige Garantie zwischen China und Deutschland bestätigt. Wir glauben, dass deutsche Gerichte eher geneigt sein könnten, chinesische Urteile anzuerkennen und zu vollstrecken, wenn sie durch diesen Fall ermutigt werden.

Darüber hinaus bestätigt dieser Fall erneut, dass chinesische Gerichte zwar den Grundsatz der De-facto-Reziprozität aufgegeben, aber auf den Grundsatz der De-jure-Reziprozität zurückgegriffen haben.

Diese Änderung kommt von eine wegweisende Justizpolitik ausgestellt vom Obersten Volksgericht (SPC) Anfang 2022.

Im März 2022 entschied das Shanghai Maritime Court, ein englisches Urteil anzuerkennen und zu vollstrecken Spar Shipping gegen Grand China Logistics (2018) Hu 72 Xie Wai Ren No.1, was das erste Mal ist, dass ein englisches Geldurteil in China auf der Grundlage de jure Gegenseitigkeit vollstreckt wurde.

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Dieser hier erwähnte und vom Pekinger Gericht anerkannte Fall ist nach dem oben erwähnten Fall der zweite Fall bezüglich de jure Reziprozität.

Nebenbei sei bemerkt, dass der neue Grundsatz der Gegenseitigkeit in der Rechtspolitik 2022 des SPC nicht auf Insolvenzfälle anwendbar ist (siehe „Wie chinesische Gerichte Anträge auf Vollstreckung ausländischer Urteile prüfen: Kriterien und Anwendungsbereich”) Chinesische Amtsgerichte schienen bei der Auslegung der Reziprozität über einen Ermessensspielraum zu verfügen, was zu unterschiedlichen Ansichten führte – wobei einige Gerichte (wie das Xiamen Maritime Court in In re Xihe Holdings Pte. Ltd. et al. (2020) ) dies übernahmen De-facto-Reziprozitätstest plus mutmaßlicher Reziprozitätstest, während andere Gerichte (wie in diesem Fall das Pekinger Gericht) die De-jure-Reziprozität anwenden.

In jedem Fall glauben wir, dass dieser Fall ein positives Signal ist und mehr ausländische Vollstreckungsgläubiger ermutigen wird, die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in China zu beantragen.

Ein weiterer Fallkommentar ist zu finden hier auf der Website des Asian Business Law Institute (ABLI). 

 

 

 

 

 

 

 

Anbieter: Guodong Du , Meng Yu 余 萌

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