Im Juli 2022 urteilte das Chaoyang Primary People’s Court of Beijing (das „Gericht“) in einem Arbeitskampf, dass Unternehmen keine Löhne in virtueller Währung zahlen sollen.
Im erstinstanzlichen Urteil entschied das Gericht, dass das Unternehmen mehr als 270,000 CNY Gehalt und Bonus an den Mitarbeiter Herrn Shen in chinesischer Währung (Renminbi) zahlen sollte.
Dieser Streit entstand aus Shens Uneinigkeit mit der Zahlung des Unternehmens in Form von virtueller Währung. Nachdem das Unternehmen abgemeldet worden war, verklagte Shen seine Aktionäre Hu und Deng auf sein Gehalt, seinen Leistungsbonus und seine Überstundenvergütung.
Das entschied das Gericht gem Arbeitsrecht der VR China, sollten die Löhne monatlich in Form von Bargeld an die Arbeiter selbst gezahlt werden. Darüber hinaus sieht Artikel 5 der „Übergangsbestimmungen zur Lohnzahlung“ (工资支付暂行规定) vor, dass die Löhne in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen sind und nicht in Form von Sachleistungen oder begebbaren Wertpapieren anstelle von Währung.
Gemäß dem Gesetz über die Volksbank von China (中国人民银行法) ist Chinas gesetzliches Zahlungsmittel der Renminbi (RMB). Die im Jahr 2021 herausgegebene „Notice on Further Preventing and Resolving the Risk of Virtual Currency Trading and Speculation“ (关于进一步防范和处置虚拟货币交易炒作风险的通知) legt fest, dass virtuelle Währungen nicht den gleichen rechtlichen Status wie gesetzliche Zahlungsmittel haben und dass Virtuelle Währungen wie Bitcoin, ETH und USDT sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel und sollen und können nicht als Währung auf dem Markt zirkulieren.
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Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam