Chinas Justizbeobachter

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China startet Videobeglaubigung im Ausland

Am 5. Mai 2022 erließ das chinesische Justizministerium die „Hinweis zur Pilotierung von Übersee-Videobeglaubigungen“ (《关于推进海外远程视频公证试点工作的通知》, im Folgenden als „Hinweis“ bezeichnet).

Auf Anweisung der Mitteilung arbeiten chinesische Botschaften und Konsulate im Ausland nun mit inländischen Notarinstitutionen zusammen, um chinesischen Staatsbürgern im Ausland bei der notariellen Beglaubigung von Dokumenten per Video zu helfen. Dieser innovative Service kann viel Zeit sparen, Geld sparen und Bürgern, die aufgrund der Pandemie nicht nach China zurückkehren können, Bequemlichkeit bringen.

Bürger, die für die Beantragung einer Video-Fernbeglaubigung im Ausland qualifiziert sind, müssen auf dem chinesischen Festland ansässige Personen mit der Staatsangehörigkeit der Volksrepublik China sein, die sich über einen längeren Zeitraum in den Ländern aufgehalten haben, in denen die chinesischen Pilotbotschaften und -konsulate (wie im Anhang der Mitteilung aufgeführt) befinden sich.

Gemäß der Bekanntmachung gehören zu Angelegenheiten, die für eine Fernbeglaubigung per Video in Übersee in Frage kommen, Erklärungen, Betrauungen (einschließlich Immobilien, Eigenkapital und Erbschaft), Familienstand, Nationalität, Name, Geburt, Tod, Verwandtschaft, Vorstrafen, Erfahrung, Bildung, Zeugnisse (Lizenzen) sowie Unterschriften, Siegel und Textkonformität von Dokumenten.

Insgesamt 65 chinesische Botschaften und Konsulate im Ausland führen das Pilotprojekt durch, darunter 22 in Asien, 24 in Europa, 7 in Ozeanien und 4 in Afrika sowie 8 in Amerika.

Am Morgen des 5. Mai führte die chinesische Botschaft in Singapur zusammen mit dem Notariat Tianjin Hexin die erste Videobeglaubigung im Ausland durch.

 

 

Titelbild von Ran Zhao auf Unsplash

Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam

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