Am 26 erließen das Ministerium für Ökologie und Umwelt, der Oberste Volksgerichtshof, der Oberste Volksanwalt und 2022 weitere Abteilungen gemeinsam die „Verwaltungsbestimmungen zur Entschädigung für Umweltschäden“ (《生态环境损害赔偿管理规定》, im Folgenden als „Bestimmungen“ bezeichnet).
Zuvor hatte China den „Plan for the Pilot Reform of the Compensation System for Environmental Damage“ (《生态环境损害赔偿制度改革试点方案》) und den „Plan for the Reform of the Compensation System for Environmental Damage“ ( 《生态环境损害赔偿制度改革方案》) (im Folgenden gemeinsam als die „Pläne“ bezeichnet) im Jahr 2015 bzw. 2017.
Diese beiden Pläne haben vorläufig ein landesweites Entschädigungssystem für Umweltschäden geschaffen. Darauf aufbauend sollen die neuen Bestimmungen die Normen des Umweltschadensausgleichs weiter präzisieren und verbessern.
Die Bestimmungen bestehen aus fünf Kapiteln: Allgemeine Bestimmungen, Aufgabenverteilung, Arbeitsverfahren, Garantiemechanismus und Ergänzende Bestimmungen, die insgesamt 38 Artikel umfassen.
Gemäß den Bestimmungen können Umweltschäden in zwei Arten eingeteilt werden: behebbare Schäden und irreparable Schäden.
Für den reparablen Schaden hat der Entschädigungsschuldner die Umwelt auf das Ausgangsniveau vor Eintritt des Schadens oder auf ein akzeptables ökologisches Risikoniveau wiederherzustellen.
Für den irreparablen Schaden hat der Entschädigungsschuldner die ökologischen Verluste und die damit verbundenen Kosten zu ersetzen oder Alternativen zu ergreifen, um eine gleichwertige Wiederherstellung der ökologischen Umwelt und ihrer Dienstleistungsfunktionen zu erreichen.
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