Im Juli 2021 haben das Handelsministerium und das Ministerium für Ökologie und Umwelt gemeinsam die „Leitlinien für die grüne Entwicklung von Outbound-Investitionen und Kooperationen“ (die „Leitlinien“, 对外投资合作绿色发展工作指引) Förderung der grünen Transformation von Unternehmen und anderer neun Schlüsselaufgaben.
Die Leitlinien gelten für die Aktivitäten chinesischer Unternehmen zur Förderung der grünen Entwicklung bei ihren Outbound-Investitionen und Kooperationen und sollten von Unternehmen bewusst beachtet werden. Der Leitfaden ermutigt Unternehmen, ökologische Risiken gemäß den einschlägigen Anforderungen zum Schutz der ökologischen Umwelt bei Auslandsprojekten zu verhindern und zu kontrollieren, um ihr ökologisches Umweltmanagement zu verbessern. Die örtlich zuständigen Handelsbehörden fordern zusammen mit den Ökologie- und Umweltbehörden die Unternehmen auf, angemessene und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen der Investition und Zusammenarbeit auf die ökologische Umwelt gemäß den Anforderungen der Gesetze und Vorschriften des des Gastlandes und zum Schutz und zur Wiederherstellung der ökologischen Umwelt in Übereinstimmung mit dem Gesetz oder der internationalen Praxis. Fehlen im Gastland einschlägige Gesetze und Vorschriften oder relativ hohe Umweltschutzstandards, treten die Leitlinien für die geltenden Standards internationaler Organisationen oder multilateraler Institutionen oder chinesische Standards bei Investitions- und Kooperationsaktivitäten von Unternehmen ein.
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