Am 5. Mai 2022 hinterlegte China eine Erklärung zur Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereichs des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (im Folgenden als „CISG“ oder „das Übereinkommen“ bezeichnet) auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong von China.
Gemäß Art. 97 Abs. 3 CISG wird die Gebietserklärung am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von sechs Monaten nach ihrem Eingang beim Verwahrer folgt, diesmal der 1. Dezember 2022.
China hat das UN-Kaufrecht 1986 offiziell ratifiziert, und das Übereinkommen ist seit 1988 in China in Kraft. Die chinesische Regierung hat beim Beitritt einen Vorbehalt bezüglich des Anwendungsbereichs des UN-Kaufrechts gemäß Artikel 1 (1) (b) eingelegt.
Vor der Rückgabe Hongkongs an China im Jahr 1997 war das CISG nicht auf Hongkong anwendbar, da Großbritannien kein Vertragsstaat des CISG war. Die Situation blieb nach der Rückkehr unverändert.
Am 29. Sept. 2021 verabschiedete der Legislativrat von Hongkong schließlich die Sale of Goods (United Nations Convention) Ordinance, die das CISG uneingeschränkt und uneingeschränkt auf Hongkong anwendet.
Für eine ausführliche Diskussion lesen Sie bitte 'Anwendung des CISG auf die HKSAR: Vergangenheit, Gegenwart und Perspektive'.
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