Am 10. März 2023 erließ die staatliche Marktregulierungsbehörde Chinas (SAMR) die geänderte Fassung Bestimmungen zur Überprüfung von Unternehmenszusammenschlüssen (im Folgenden die „Bestimmungen“, 经营者集中审查规定).
Diese Änderung erfolgt nur ein Jahr nach der Änderung der Bestimmungen durch China im März 2022.7 Unter anderem sind die folgenden Punkte bemerkenswert.
- Gemäß den im Jahr 2022 geänderten Bestimmungen muss SAMR bei der Durchführung von Antimonopolprüfungen von Unternehmenszusammenschlüssen alle Betreiber gleich behandeln. Allerdings wurde in den 2023 geänderten Bestimmungen der Satz „gleich behandeln“ gestrichen und durch „klassifizierte und abgestufte Überprüfung“ ersetzt. Es sieht außerdem vor, dass SAMR gesondert spezifische Überprüfungsmaßnahmen für Unternehmenskonzentrationen in wichtigen Bereichen im Zusammenhang mit der Volkswirtschaft und dem Lebensunterhalt der Menschen usw. formulieren kann, was bedeutet, dass neue Regeln die Konzentration von Unternehmen in bestimmten Bereichen zulassen.
- Um die tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen eines Zusammenschlusses auf die Ausschaltung oder Einschränkung des Wettbewerbs zu verringern, können die an dem Zusammenschluss beteiligten Parteien der SAMR einen Vorschlag für Verpflichtungen zur Auferlegung einer Beschränkung vorlegen, einschließlich Verhaltensbeschränkungen wie (i) Gewährung des Zugangs zu a Netzwerk, eine Plattform oder eine andere Infrastruktur; (ii) Lizenzierung einer Schlüsseltechnologie (einschließlich Patenten, proprietären Technologien und anderem geistigen Eigentum); (iii) Beendigung einer Exklusiv- oder Monopolvereinbarung; (iv) Aufrechterhaltung unabhängiger Abläufe; (v) Modifizieren von Plattformregeln oder -algorithmen; und (vi) die Verpflichtung, kompatibel zu sein oder den Grad der Interoperabilität nicht zu verringern.
- Die im Jahr 2023 geänderten Bestimmungen fügten eine Regelung für Antimonopol-Strafverfolgungsbeamte hinzu, die vorsah, dass Mitarbeiter von Antimonopol-Strafverfolgungsbehörden ihre Macht missbrauchen, ihre Pflichten vernachlässigen, Fehlverhalten zum persönlichen Vorteil begehen oder Geschäftsgeheimnisse oder Privatsphäre preisgeben Personenbezogene Daten, die bei der Strafverfolgung bekannt werden, werden bestraft.
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Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam