Zivilisten dürfen in China keine Waffen tragen.
Es gibt nur drei Umstände, unter denen das Halten von Waffen zulässig ist:
1. Armeen, denen Waffen ausgestellt werden sollen: Die Volksbefreiungsarmee (PLA), die Volkspolizei (PAPF) und die Miliz können mit Schusswaffen bewaffnet sein.
2. Bewaffnung von Waffen für den offiziellen Gebrauch: Polizei, Vollzeitwachen oder Eskorten bestimmter Einheiten können bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit Waffen ausgerüstet sein.
3. Bewaffnung von Waffen für zivile Zwecke: Schießstadien, Jäger, Hirten und Arbeiter, die mit Wildtieren arbeiten, können unter bestimmten Umständen mit Waffen für zivile Zwecke ausgerüstet werden.
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Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam