Die Antwort ist nein.
Das Eigentum eines der vor der Heirat erworbenen Paare ist nichteheliches Eigentum, dh das persönliche Eigentum der einen Partei. Im Falle einer Scheidung werden anstelle des persönlichen Eigentums nur die ehelichen Güter aufgeteilt.
Das Ehepaar kann auch eine Vereinbarung treffen, dass bestimmte vor der Heirat erworbene Güter als eheliche Güter gelten, die während der Scheidung verteilt werden.
References:
Zivilgesetzbuch von China: Teil V Ehe und Familie (2020): Artikel 1063, 1065, 1067.
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