Sie können die Scheidung entweder bei einem Gericht in Ihrem Land oder bei einem chinesischen Gericht einreichen.
1. Die Scheidung bei einem Gericht in Ihrem Land einreichen
Wenn das Gericht in Ihrem Land Ihrer Frau das persönliche Erscheinen oder das Erscheinen aus der Ferne per Video oder auf andere Weise zulässt, können Sie in einem Scheidungsverfahren die Scheidung bei einem Gericht in Ihrem Land einreichen.
Sobald Ihnen das Scheidungsurteil vorliegt, können Sie bei einem chinesischen Gericht die Anerkennung eines solchen Urteils beantragen. Nach Anerkennung durch das chinesische Gericht wird die Scheidung in China wirksam.
Nachdem das Urteil in China rechtskräftig geworden ist, können Sie auf Grundlage des Urteils die Verteilung des Gemeinschaftseigentums in China geltend machen.
2. Scheidung bei einem chinesischen Gericht einreichen
Auch wenn Sie in China nicht physisch anwesend sein können, können Sie dennoch bei einem chinesischen Gericht die Scheidung einreichen.
Für den Fall, dass Sie nicht persönlich bei einem chinesischen Gericht klagen und vor einem chinesischen Gericht erscheinen können, müssen Sie einen chinesischen Anwalt beauftragen, der Sie im Scheidungsverfahren vertritt.
Zu diesem Zweck müssen Sie eine Reihe von Dokumenten erstellen und diese bei der chinesischen Botschaft/den chinesischen Botschaft(en) in Ihrem Land notariell beglaubigen und beglaubigen lassen. Und dann sollten Sie sie zur Verwendung in Rechtsstreitigkeiten an Ihren chinesischen Anwalt schicken.
In Scheidungsverfahren sollten Sie nach chinesischem Recht so weit wie möglich vor Gericht erscheinen, auch wenn Sie einen Anwalt haben.
Dies liegt daran, dass ein chinesischer Richter die Scheidung nur bewilligt, wenn er/sie der Meinung ist, dass zwischen den beiden Parteien keine gegenseitige Zuneigung mehr besteht. Ohne Ihr Erscheinen vor Gericht kann der Richter allein anhand der Worte des Anwalts nicht feststellen, ob zwischen Ihnen eine gegenseitige Zuneigung besteht.
Wenn Sie jedoch aus besonderen Gründen in China tatsächlich nicht vor Gericht erscheinen können, müssen Sie Ihre Stellungnahme schriftlich beim Volksgerichtshof einreichen, um eine Befreiung vom Erscheinen vor Gericht zu beantragen.
Während der COVID-19-Pandemie gestatten viele chinesische Gerichte ausländischen Parteien, per Video und auf andere Weise aus der Ferne zu erscheinen, wenn sie nicht persönlich in Scheidungsverfahren erscheinen können. Sie können auch versuchen, beim Gericht ein Erscheinen aus der Ferne zu beantragen.
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Anbieter: Meng Yu 余 萌