Ausländer können in China kein chinesisches Recht praktizieren.
Erstens können Ausländer nicht als chinesische Anwälte qualifiziert werden und können daher keine Anwaltspraxis als chinesische Anwälte in China ausüben.
Jeder, der chinesischer Anwalt werden möchte, muss die Anwaltsprüfung, dh die nationale einheitliche Qualifikationsprüfung für Rechtsberufe, bestehen und die Qualifikation für Rechtsberufe erhalten. Es dürfen sich jedoch nur Personen mit der Staatsangehörigkeit der Volksrepublik China für die nationale einheitliche Qualifikationsprüfung für Rechtsberufe anmelden. Es sei darauf hingewiesen, dass die chinesischen Staatsbürger unter den ständigen Einwohnern der Sonderverwaltungsregion Hongkong (SAR) und der Sonderverwaltungsregion Macau sowie die Einwohner der Region Taiwan diese Prüfung ablegen können.
Zweitens dürfen Ausländer in China keine Rechtspraxis ausüben.
Ausländische Anwaltskanzleien und andere ausländische Organisationen oder Einzelpersonen, die Rechtsdienstleistungen in China in Anspruch nehmen möchten, müssen die Genehmigung des chinesischen Justizministeriums einholen, bevor sie eine Repräsentanz einrichten und einen oder mehrere Vertreter nach China entsenden. Eine Repräsentanz und ihre Vertreter dürfen in China keine Rechtspraxis ausüben, können jedoch eine chinesische Anwaltskanzlei damit beauftragen.
Weitere Informationen zu Chinas Anwaltsberuf finden Sie hier hier.
References:
Anwaltsrecht(2017) 律师 法: Artikel 5;
Maßnahmen zur Durchführung der National Unified Legal Profession Qualification Examination (2018) Artikel 9 und 24;
Verwaltungsvorschriften für die in China ansässigen Repräsentanzen ausländischer Anwaltskanzleien (2000) Artikel 6 und 15.
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam