Ja, uneheliche Kinder genießen das Erbrecht.
In Übereinstimmung mit dem chinesischen Zivilgesetzbuch genießen uneheliche Kinder die gleichen Rechte wie eheliche Kinder, und keine Organisation oder Einzelperson darf sie schädigen oder diskriminieren.
References:
Zivilgesetzbuch von China: Teil V Ehe und Familie (2020): Artikel 1071
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