Chinas Justizbeobachter

中 司 观察

EnglischArabischChinesisch (vereinfacht)NiederländischFranzösischDeutschHindiItalienischJapanischKoreanischPortugiesischRussischSpanischSchwedischHebräischIndonesianVietnamesischThaiTürkischeMalay

4 Tipps zur Aufteilung des Eigentums bei einer Scheidung in China - CFM 101 Series

Fr, 05 Nov 2021
Editor: Lin Haibin

Benutzerbild

Die zentralen Thesen:

  • Der Ehemann und die Ehefrau können verhandeln, um den Vermögensaufteilungsplan festzulegen.
  • Wenn keine Güterteilungsvereinbarung besteht, bleibt das persönliche Vermögen (nichteheliches Vermögen) allein Eigentum dieses Ehegatten und das eheliche Vermögen (Gemeinschaftsgut) kann 50/50 zwischen den Paaren aufgeteilt werden.
  • Unter besonderen Umständen kann einer Partei mehr als die Hälfte des ehelichen Vermögens zuerkannt werden.
  • Der Mann ist nach der Scheidung nicht verpflichtet, seiner Ex-Frau Unterhalt zu zahlen, aber die Partei ohne Sorgerecht muss der anderen Partei Unterhaltsgeld zahlen.

 

1.Das Paar verhandelt, um den Grundstücksteilungsplan festzulegen.

Das Paar kann eine Vereinbarung unterzeichnen, um die Vermögensaufteilung festzulegen.

In China gibt es zwei Arten solcher Abkommen:

(1) Vereinbarung über die Objektklassifizierung

Eine solche Vereinbarung bezieht sich auf eine Vereinbarung, bei der die Parteien gemeinsam vereinbaren, welches Eigentum jeder Partei persönliches Eigentum (nicht eheliches Eigentum) und welches eheliches Eigentum (Gemeinschaftseigentum) ist.

Die Vereinbarung ist nicht an eine Scheidung geknüpft. Sie kann abgeschlossen werden, wenn die Scheidung noch nicht erfolgt ist. Es kann beispielsweise vor oder während der Ehe geschlossen werden.

Im Falle einer Scheidung brauchen beide Parteien nur das im Vertrag aufgeführte eheliche Vermögen aufzuteilen. Persönliches Eigentum wird nicht verteilt und jeder Ehegatte behält sein persönliches Eigentum.

Sobald eine solche Vereinbarung in Kraft tritt, kann keine der Parteien sie widerrufen.

(2) Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine solche Vereinbarung bezieht sich auf die Vereinbarung, in der die Parteien die Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung vereinbaren.

Voraussetzung für diese Vereinbarung ist die Scheidung. Sie wird erst wirksam und vollstreckbar, wenn die Scheidung wirksam wird.

Daher kann jede Partei die Vereinbarung vor dem Wirksamwerden der Scheidung widerrufen. Das Gericht entscheidet dann, dass die Vereinbarung nicht gültig ist.

2. Das eheliche Vermögen und die Schulden werden 50/50 zwischen den Ehegatten aufgeteilt.

Im Besitz des Ehemannes und der Ehefrau:

(1) Das persönliche Vermögen des Ehegatten verbleibt nach der Scheidung in seinem eigenen Vermögen;

(2) Das eheliche Vermögen und die Schulden der Ehegatten stehen vor der Scheidung beiden Parteien im gemeinsamen Eigentum und werden nach der Scheidung jeweils zu 50/50 geteilt.

3. Unter besonderen Umständen kann der Ehegatte etwas mehr als 50 % des ehelichen Vermögens erhalten.

Wenn eine der folgenden Bedingungen eine der folgenden Bedingungen erfüllt, kann ihr/ihr etwas mehr eheliches Vermögen gewährt werden als der anderen Partei:

(1) während der Ehe trägt er/sie eine größere Last der Kindererziehung, der Altenpflege und der Unterstützung der anderen Partei bei der Arbeit;

(2) während der Ehe hat die andere Partei Fehler wie Bigamie, Untreue und häusliche Gewalt;

(3) während der Ehe verbirgt, überträgt, verkauft, vernichtet und verschwendet die andere Partei das eheliche Vermögen des Paares; oder

(4) die Partei ist für die Erziehung der Kinder nach der Eheschließung verantwortlich;

Manchmal kann der Frau mehr Eigentum gewährt werden, aber nicht immer.

In diesen Fällen bestimmt das Gericht, wie viel Eigentum der Partei zugesprochen werden kann.

4. In China ist ein Kindergeld, jedoch kein Unterhalt für die Ehefrau erforderlich.

Wenn nach der Scheidung eine Partei die Kinder direkt erzieht, trägt die andere Partei das Kindergeld ganz oder teilweise.

Höhe und Auszahlungsdauer des Kindergeldes werden von beiden Parteien vereinbart. Kommt keine Einigung zustande, so entscheidet das Gericht.

Allerdings muss der Mann seiner Ex-Frau, die nach der Scheidung nicht wieder heiratet, keinen Unterhalt zahlen, da dies nach chinesischem Recht nicht vorgeschrieben ist.

 

 

Das Grenzüberschreitende Familienangelegenheiten 101 Series ('CFM 101 Series') bietet eine Einführung in grenzüberschreitende Familienangelegenheiten mit Bezug zu China (Ehe und Nachfolge) und deckt die für die grenzüberschreitende Verwaltung von Familienangelegenheiten wesentlichen Kenntnisse ab.

 

* * *

Benötigen Sie Unterstützung in grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten (Ehe und Nachfolge)?

CJO-FamilieDas Team von 's bietet Ihnen einen in China ansässigen Beratungsservice, einschließlich Fallbewertung und -management, Hintergrundprüfung und Inkasso ('Last Mile'-Service). Wenn Sie in grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten auf Probleme stoßen oder Ihre Geschichte teilen möchten, können Sie sich an unseren Kundenbetreuer wenden Julia Yuan (julia.yuan@chinajusticeobserver.com).

CJO Family ist ein Produkt von China Justice Observer.

Wenn Sie mehr über CJO Family erfahren möchten, klicken Sie bitte hier.

Wenn Sie mehr über den grenzüberschreitenden Service für Familienangelegenheiten von CJO Family erfahren möchten, klicken Sie bitte hier.

Wenn Sie weitere Artikel von CJO Family zu grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten lesen möchten, klicken Sie bitte auf hier.

 

Photo by Qiyan Zhang on Unsplash

Anbieter: Meng Yu 余 萌

Speichern als PDF

Mehr interessante Produkte:

MOJ unterstützt die grenzüberschreitende Remote-Videobeglaubigung

Im Mai 2023 veröffentlichte das chinesische Justizministerium (MOJ) die Mitteilung zur weiteren Förderung der Fernbeglaubigung per Video in Übersee mit einer Liste von 295 notariellen Institutionen sowie Botschaften und Konsulaten im Ausland, die Fernbeglaubigung per Video durchführen.