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2022 Leitfaden zur Durchsetzung spanischer Urteile in China-CTD 101 Series

Do, 16. Juni 2022
Editor: CJ Beobachter

Kann ich chinesische Unternehmen in Spanien verklagen und dann ein spanisches Urteil in China vollstrecken?

Dieser Post wurde erstmals in veröffentlicht CJO GLOBAL, die sich für die Bereitstellung einsetzt Beratungsleistungen in China-bezogenem grenzüberschreitenden Handelsrisikomanagement und Inkasso.Wie das Inkasso in China funktioniert, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Höchstwahrscheinlich möchten Sie nicht so weit weggehen, um ein chinesisches Unternehmen zu verklagen. Vielleicht möchten Sie Ihren Fall einfach vor ein Gericht vor Ihrer Haustür bringen, weil Sie mit Ihrem Heimatstaat besser vertraut sind.

Sie sind sich jedoch auch bewusst, dass sich die meisten, wenn nicht alle Vermögenswerte des chinesischen Unternehmens in China befinden. Infolgedessen müssen Sie, selbst wenn Sie den Rechtsstreit zu Hause gewonnen haben, Ihr Urteil immer noch in China vollstrecken lassen.

Nach chinesischem Recht können Sie ein Urteil in China weder auf eigene Initiative noch durch eine andere Behörde vollstrecken. Sie müssen einen chinesischen Anwalt benennen, der Sie bei der Beantragung der Anerkennung Ihres Urteils bei den chinesischen Gerichten und bei der Vollstreckung Ihres Urteils durch die chinesischen Gerichte unterstützt.

Dies betrifft die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in China.

China hat seit 2015 eine freundlichere Haltung gegenüber der Vollstreckung ausländischer Urteile in China eingenommen. Eine Reihe von Justizrichtlinien wie zwei BRI-bezogene Gerichtsdokumente und gerichtliche Bemühungen wie die Nanning-Erklärung haben gezeigt, dass chinesische Gerichte offener und bereitwilliger sind ausländische Urteile denn je anzuerkennen und zu vollstrecken.

Auf dieser Grundlage begann Chinas Oberster Volksgerichtshof (SPC) im Jahr 2022 mit der Anwendung neuer Regeln, die transparente und faire Praktiken und Verfahren gewährleisten und so die Berechenbarkeit für Gläubiger verbessern.

Daher können Sie zuversichtlicher sein, Ihre Urteile nach 2022 in China durchzusetzen.

Bitte klicken Sie KLICKEN SIE HIER herunterladen "2022 LEITFADEN ZUR DURCHSETZUNG SPANISCHER URTEILE IN CHINA".

1. Können spanische Urteile in China anerkannt und vollstreckt werden?

Ja.

Spanische Urteile können in China anerkannt und vollstreckt werden.

Gemäß dem chinesischen Zivilprozessrecht können ausländische Urteile in China anerkannt und vollstreckt werden, wenn der Fall unter einen der folgenden Umstände fällt:

ich. Das Land, in dem das Urteil ergangen ist, und China haben einschlägige internationale Verträge abgeschlossen oder sind ihnen beigetreten, oder

ii. Das Land, in dem das Urteil gefällt wird, und China haben eine gegenseitige Beziehung aufgebaut.

Spanien fällt unter „Umstand I“, weil:

(1) Am 2. Mai 1992 unterzeichneten China und Spanien das Abkommen zwischen der Volksrepublik China und dem Königreich Spanien über die Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen die Angelegenheiten betreffend die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen betrifft, trat am 1. Januar 1994 in Kraft.

(2) Gemäß Artikel 2 des Vertrags umfasst der Umfang der Rechtshilfe zwischen China und Spanien „die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen und Schiedssprüchen“.

2. Haben China und Spanien die Urteile des anderen tatsächlich anerkannt und vollstreckt?

Nein.

China hat noch kein spanisches Urteil anerkannt und vollstreckt. Genauer gesagt haben chinesische Gerichte noch keinen Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung spanischer Urteile angenommen.

Die Anerkennung chinesischer Urteile durch Spanien bleibt abzuwarten.

3. Welche spanischen Urteile können in China anerkannt und vollstreckt werden?

Gemäß Artikel 17 des Vertrags können die von Spanien bereits bestätigten Zivil- und Handelsurteile in China anerkannt und vollstreckt werden. Urteile über Schäden aus Konkurs- oder Liquidationsverfahren sowie Schäden aus Kernenergie können in China jedoch nicht anerkannt und vollstreckt werden.

Darüber hinaus nach die neuen Regeln 2022 vom Obersten Volksgericht Chinas umgesetzt:

  • Beinhaltet das Insolvenzurteil keinen oben genannten Verlustausgleich, kann es in China anerkannt und vollstreckt werden.
  • Der Teil der zivilrechtlichen Entschädigung in Strafurteilen kann in China anerkannt und vollstreckt werden.
  • Die entsprechenden Urteile in Fällen des geistigen Eigentums, des unlauteren Wettbewerbs und des Kartellrechts können in China aufgrund der geografischen Eigenschaften und Besonderheiten nicht anerkannt und vollstreckt werden.

4. Wenn chinesische Gerichte meine Urteile anerkennen und vollstrecken können, wie prüft das chinesische Gericht dann das betreffende Urteil?

Chinesische Gerichte führen in der Regel keine materielle Überprüfung ausländischer Urteile durch. Mit anderen Worten, chinesische Gerichte würden nicht prüfen, ob ausländische Urteile Fehler bei der Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung enthalten.

(1) Verweigerung der Anerkennung und Vollstreckung

Chinesische Gerichte verweigern die Anerkennung des ausländischen Urteils des Antragstellers unter den folgenden Umständen, insbesondere wie folgt:

ich. Gemäß dem Vertrag ist das Gericht, das das Urteil gefällt hat, für den Fall nicht zuständig;

Genauer gesagt gilt das spanische Gericht gemäß Artikel 21 des Vertrags als zuständig, wenn:

  • a) Der Beklagte hat zum Zeitpunkt der Klageerhebung einen Wohnsitz oder Aufenthalt in Spanien;
  • b) wenn der Beklagte wegen Streitigkeiten aus seiner gewerblichen Tätigkeit verklagt wird, hat er eine Repräsentanz in Spanien;
  • c) Der Beklagte hat die Zuständigkeit des spanischen Gerichts ausdrücklich anerkannt;
  • d) der Beklagte verteidigt sich in den materiellen Streitfragen und erhebt keine Einrede der Zuständigkeit;
  • e) In Vertragsfällen wird der Vertrag in Spanien unterzeichnet oder wurde oder sollte in Spanien erfüllt werden oder der Gegenstand des Rechtsstreits befindet sich in Spanien;
  • f) In Verletzungsfällen tritt die Verletzungshandlung oder das Ergebnis in Spanien auf;
  • g) In Identitätsstatusfällen hat die verbundene Person zum Zeitpunkt der Einreichung des Falls einen Wohnsitz oder Aufenthalt in Spanien;
  • h) In Unterhaltspflichtfällen hat der Unterhaltsberechtigte zum Zeitpunkt der Klageerhebung einen Wohnsitz oder Aufenthalt in Spanien;
  • i) Bei Erbfällen befindet sich der Wohnsitz oder Hauptnachlass des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes in Spanien;
  • j) Streitgegenstand ist das dingliche Recht an Immobilien, die sich in Spanien befinden, wo das Urteil gefällt wird.

ii. Der Angeklagte erhielt keine ordnungsgemäße Benachrichtigung über das Gerichtsverfahren oder hatte keine angemessene Gelegenheit zu argumentieren, oder der arbeitsunfähige Angeklagte erhielt keine angemessene Vertretung gemäß dem Recht des Ortes, an dem das Urteil ergangen ist;

iii. Das Urteil wird durch Betrug oder Bestechung erwirkt;

iv. Das Gericht der Volksrepublik China hat in derselben Streitigkeit zwischen denselben Parteien ein Urteil gefällt oder das diesbezügliche Urteil eines Drittlandes anerkannt;

v. Die Anerkennung und Vollstreckung des betreffenden Urteils verletzt die Grundprinzipien der Gesetze der Volksrepublik China oder die Souveränität, Sicherheit und öffentlichen Interessen des Staates.

vi. Wird in einem ausländischen Urteil Schadensersatz zugesprochen, dessen Höhe den tatsächlichen Schaden erheblich übersteigt, kann ein Volksgericht die Anerkennung und Vollstreckung des Überschusses ablehnen.

vii. Das chinesische Gericht verhandelt einen Fall zwischen denselben Parteien zum selben Thema.

VIII. In Bezug auf den Identitätsstatus oder die Geschäftsfähigkeit natürlicher Personen unterscheiden sich die von spanischen Gerichten angewandten Gesetze von denen, die gemäß den chinesischen Vorschriften zum internationalen Privatrecht anzuwenden sind, es sei denn, die anwendbaren Gesetze führen, obwohl sie unterschiedlich sind, zum gleichen Ergebnis.

Lehnt ein chinesisches Gericht die Anerkennung eines ausländischen Urteils aus den vorstehenden Gründen ab, verweigert es die Anerkennung und Vollstreckung des ausländischen Urteils. Die so ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

(2) Abweisung des Antrags

Wenn das ausländische Urteil die folgenden Voraussetzungen für die Anerkennung und Vollstreckung vorübergehend nicht erfüllt, entscheidet das chinesische Gericht über die Abweisung des Antrags. Zum Beispiel:

ich. China hat keine relevanten internationalen oder bilateralen Verträge mit dem Land geschlossen, in dem das Urteil ergangen ist, und es besteht keine gegenseitige Beziehung zwischen ihnen;

ii. das ausländische Urteil noch nicht rechtskräftig ist;

iii. die eingereichten Antragsunterlagen des Antragstellers entsprechen noch nicht den Anforderungen chinesischer Gerichte.

Wenn die oben genannten Umstände in Ihrem Urteil nicht festgestellt werden, werden die chinesischen Gerichte das Urteil anerkennen und vollstrecken.

5. Wann sollte ich in China die Anerkennung und Vollstreckung meiner Urteile beantragen?

Wenn Sie bei chinesischen Gerichten gleichzeitig die Anerkennung ausländischer Urteile oder die Anerkennung und Vollstreckung beantragen, sollten Sie innerhalb von zwei Jahren einen Antrag bei chinesischen Gerichten stellen.

Der Beginn der Zweijahresfrist lässt sich in die folgenden drei Situationen einteilen:

(1) Wenn Ihr Urteil den Zeitraum der Schuldenerfüllung vorsieht, wird es vom letzten Tag dieses Zeitraums an gezählt;

(2) Sieht Ihr Urteil eine stufenweise Schulderfüllung vor, so wird diese vom letzten Tag jedes Erfüllungszeitraums an gerechnet;

(3) Ist in Ihrem Urteil keine Erfüllungsfrist vorgesehen, so wird diese vom Tag der Rechtskraft des Urteils an gerechnet.

Wenn Sie nur die Anerkennung Ihres Urteils bei einem chinesischen Gericht beantragen, wird das chinesische Gericht dieses Urteil anerkennen. Wenn Sie danach bei einem chinesischen Gericht die Vollstreckung dieses Urteils beantragen möchten, sollten Sie sich innerhalb von zwei Jahren an das chinesische Gericht wenden. Die Zweijahresfrist wird ab dem Datum des Wirksamwerdens des Urteils des chinesischen Gerichts über die Anerkennung dieses Urteils gezählt.

6. Bei welchem ​​Gericht in China sollte ich die Anerkennung und Vollstreckung meines Urteils beantragen?

Sie können bei einem chinesischen Zwischengericht am Ort, an dem sich der Beklagte befindet oder an dem sich das vollstreckungspflichtige Vermögen befindet, einen Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung stellen.

7. Muss ich die Gerichtsgebühren bezahlen, um bei chinesischen Gerichten die Anerkennung und Vollstreckung meines Urteils zu beantragen?

Ja.

Für die Anerkennung oder Vollstreckung ausländischer Urteile in China beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 584 Tage, die Gerichtskosten nicht mehr als 1.35 % des Streitwerts oder 500 CNY und die Anwaltsgebühren durchschnittlich 7.6 % der strittige Betrag.

Die Mitbegründer von CJO GLOBAL, Herr Guodong Du und Frau Meng Yu analysiert die Zeit und die Kosten der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in China auf der Grundlage der gesammelten Fälle.

Wenn Sie den Prozess gewinnen, gehen die Gerichtsgebühren zu Lasten des Beklagten.

8. Kann ich einstweilige Maßnahmen gegen den Antragsgegner beantragen?

Ja.

Vorläufige Maßnahmen werden in China allgemein als „konservative Maßnahmen“ bezeichnet.

In Bezug auf die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen beziehen sich Sicherungsmaßnahmen auf bestimmte Maßnahmen, die das Gericht auf Antrag des Antragstellers gegen den Antragsgegner trifft, wenn es aus Gründen, die der Antragsgegner zu vertreten hat, schwierig sein könnte, das künftige Urteil zu vollstrecken.

Konservatorische Maßnahmen sind in Fällen der Urteilsvollstreckung von entscheidender Bedeutung.

In China kommt es nicht selten vor, dass der Vollstreckungsschuldner seine Vollstreckungsschuld umgeht. Viele Vollstreckungsschuldner werden ihr Vermögen schnell übertragen, verstecken, verkaufen oder beschädigen, sobald sie feststellen, dass sie den Fall verlieren oder einer Zwangsvollstreckung unterliegen könnten. Dies reduziert die Erstattungsrate erheblich, nachdem der Vollstreckungsgläubiger den Fall gewinnt.

Daher beantragen in Chinas Zivilprozessen viele Kläger unmittelbar nach (oder sogar vor) der Klageerhebung Sicherungsmaßnahmen beim Gericht, und dies ist auch der Fall, wenn sie beim Gericht die Vollstreckung eines Urteils beantragen, um das Eigentum zu kontrollieren des Vollstreckungsschuldners so schnell wie möglich.

9. Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich bei chinesischen Gerichten die Anerkennung und Vollstreckung meines Urteils beantrage?

Sie müssen folgende Materialien einreichen:

(1) Das Antragsformular;

(2) Der Identitätsnachweis oder die Gewerbeanmeldung des Antragstellers (wenn der Antragsteller eine juristische Person ist, der Identitätsnachweis des vertretungsberechtigten Mitarbeiters bzw

die für den Antragsteller zuständige Person muss ebenfalls angegeben werden);

(3) die Vollmacht (ermächtigt Anwälte, als Verfahrensbevollmächtigte zu handeln);

(4) Das Originalurteil und eine beglaubigte Kopie davon;

(5) Urkunden, die die Rechtskraft des Urteils belegen, sofern im Urteil nichts anderes bestimmt ist;

(6) Dokumente, die belegen, dass die säumige Partei im Falle eines Versäumnisurteils ordnungsgemäß geladen wurde, sofern im Urteil nichts anderes bestimmt ist; und

(7) Urkunden, die die ordnungsgemäße Vertretung einer handlungsunfähigen Person belegen, sofern im Urteil nichts anderes bestimmt ist.

Wenn die oben genannten Materialien nicht auf Chinesisch sind, müssen Sie auch die chinesische Übersetzung dieser Materialien bereitstellen. Die chinesische Fassung ist mit dem offiziellen Siegel des Übersetzungsbüros zu versehen. In China akzeptieren einige Gerichte nur chinesische Übersetzungen von Agenturen, die in ihren Übersetzungsagenturen aufgeführt sind, andere hingegen nicht.

Dokumente von außerhalb Chinas müssen von lokalen Notaren in dem Land, in dem sich diese Dokumente befinden, beglaubigt und von lokalen chinesischen Konsulaten oder chinesischen Botschaften beglaubigt werden.

10. Was sollte im Antragsformular enthalten sein?

Im Antragsformular müssen Sie kurz den Sachverhalt beschreiben, für den Sie sich bewerben. Darüber hinaus können Sie auch die wichtigsten Punkte diskutieren, die chinesische Gerichte bei der Prüfung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile interessieren. Im Allgemeinen kann der Inhalt des Antragsformulars Folgendes umfassen:

(1) Eine kurze Erklärung des Urteils, einschließlich des Namens des ausländischen Gerichts, des Aktenzeichens, des Verfahrensbeginns und des Urteilsdatums;

(2) Angelegenheiten, die von chinesischen Gerichten durchgesetzt werden müssen;

(3) Die Leistung des Antragsgegners und deren Durchsetzung außerhalb Chinas;

(4) Das spezifische Eigentum des Antragsgegners, das von chinesischen Gerichten vollstreckt werden soll (was es chinesischen Gerichten erleichtern kann, das für die Vollstreckung verfügbare Vermögen des Antragsgegners zu identifizieren);

(5) Nachweis, dass Ihr Land und China internationale Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile geschlossen haben oder eine gegenseitige Beziehung eingegangen sind;

(6) Nachweis, dass das betreffende Urteil in die Art ausländischer Urteile fällt, die von chinesischen Gerichten anerkannt und vollstreckbar sind;

(7) Nachweis, dass das Gericht, das das Urteil gefällt hat, für den Fall zuständig ist und dass chinesische Gerichte nach chinesischem Recht nicht zwingend für den Fall zuständig sind;

(8) Beweisen, dass das ursprüngliche Gericht den Beklagten angemessen geladen hat;

(9) Der Nachweis, dass das ursprüngliche Urteil oder die ursprüngliche Entscheidung rechtskräftig ist, einschließlich seiner angemessenen Zustellung an den Beklagten.

 

 

 

Photo by Sung Shin on Unsplash

Anbieter: Meng Yu 余 萌

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